Hallo!
Ich arbeite Als Personaldisponent bei einer Zeitarbeitsfirma. Wir sind eine GmbH mit 5 Angestellen(intern). Unsere Mitarbeiter, die entliehen werden (ca 50 an der Zahl) haben Ihren Arbeitsvertrag auch bei der GmbH bei der ich beschäftigt bin.
Meine Frage besteht für mich Kündigungsschutz weil ca. 55 Mitarbeiter, oder "zählen" nur die 5 internen und es besteht kei Kündigungsschutz?
Vielen Dank für Antworten.
Gruss
Andreas
Unternehmensgrösse Personaldienstleister
21. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 21. September 2020 | 15:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmensgrösse Personaldienstleister
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#1
Antwort vom 21. September 2020 | 15:34
Von
Status: Unbeschreiblich (31967 Beiträge, 5629x hilfreich)
Personaldienstleistungsfirmen/ZAF machen mit Zeitarbeitern/Leiharbeitern Arbeitsverträge. Richtig ?
Demnach ist die ZAF der Arbeitgeber für die Zeitarbeiter.
Demnach sind die Zeitarbeiter nicht eure Mitarbeiter, sondern eure Arbeitnehmer. Diese verleiht ihr dann.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 21. September 2020 | 16:47
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Einfach geantwortet: es zählen die 55 Mitarbeiter.
#4
Antwort vom 21. September 2020 | 16:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Herzlichen Dank für die Antworten!!
#5
Antwort vom 21. September 2020 | 18:22
Von
Status: Unbeschreiblich (31967 Beiträge, 5629x hilfreich)
,
-- Editiert von Anami am 21.09.2020 18:28
#6
Antwort vom 21. September 2020 | 18:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatWird ein Zeitarbeiter tatsächlich als Mitarbeiter der ZAF gezählt? :
Worauf beruht denn das?
Darauf das er immer noch den Arbeitsvertrag mit der ZAF hat, auch wenn er ausgeliehen ist.
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