Unternehmensgrösse Personaldienstleister

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
andreasffm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmensgrösse Personaldienstleister

Hallo!
Ich arbeite Als Personaldisponent bei einer Zeitarbeitsfirma. Wir sind eine GmbH mit 5 Angestellen(intern). Unsere Mitarbeiter, die entliehen werden (ca 50 an der Zahl) haben Ihren Arbeitsvertrag auch bei der GmbH bei der ich beschäftigt bin.
Meine Frage besteht für mich Kündigungsschutz weil ca. 55 Mitarbeiter, oder "zählen" nur die 5 internen und es besteht kei Kündigungsschutz?
Vielen Dank für Antworten.
Gruss
Andreas

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Personaldienstleistungsfirmen/ZAF machen mit Zeitarbeitern/Leiharbeitern Arbeitsverträge. Richtig ?

Demnach ist die ZAF der Arbeitgeber für die Zeitarbeiter.

Demnach sind die Zeitarbeiter nicht eure Mitarbeiter, sondern eure Arbeitnehmer. Diese verleiht ihr dann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Einfach geantwortet: es zählen die 55 Mitarbeiter.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andreasffm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antworten!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

,

-- Editiert von Anami am 21.09.2020 18:28

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wird ein Zeitarbeiter tatsächlich als Mitarbeiter der ZAF gezählt?
Worauf beruht denn das?

Darauf das er immer noch den Arbeitsvertrag mit der ZAF hat, auch wenn er ausgeliehen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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