Unterschiede Lohn Gehalt doch noch?

28. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
chris-85wak
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterschiede Lohn Gehalt doch noch?

Hallo

ich möchte hier einmal nur kurz 2 Beispiele aufbringen ob diese gerade was das Gehalt dann anbelangt auch rechtens ist?
Fall 1:
Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag über 160 Stunden im Monat abgeschlossen und bekommt entsprechend dafür seinen Lohn von 10€ die Stunde. Der Arbeiter bekommt die Feiertage sowie Krankheit und Urlaub mit in diese Stunden einberechnet eines jeweiligen Monats. heißt wenn der Arbeiter eine 40 Std. Woche hat wird für einen Urlaubs-, Feier- oder Krankheitstag schon pauschal 8 Stunden mit einberechnet in die 160St.
Alles was über die 160 Stunden hinausgeht wird entsprechend auf einem ZeitKonto gutgeschrieben. Dieses darf aber nur laut Tarifvertrag 150Std. haben alles was darüber ist muss entsprechend sofort abgefeiert werden oder ausgezahlt werden. Wenn es mehr betragen soll muss es gegen Insolvenz abgesichert sein. Entsprechend geht dies so weiter...


Fall 2: Ein Angestellter unterschreibt einen Vertrag wo ein Entgelt also ein Festbetrag jeden Monat vereinbart wurde Beispielsweise 2300 Brutto. Entgelt laut Arbeitsvertrag sagt nicht aus ob Lohn oder Gehalt gezahlt wird. Seitens Arbeitgeber wurde diese Information auch nicht genannt.
Desweiteren werden die monatlichen Arbeitsstunden an den Monat angepasst. Als Beispiel wird pro Tag 7,5 Stunden gearbeitet. Woraus mal 150 Std. oder auch 170 Std. entstehen können, als Beispiel da ja jeder Monat unterschiedliche Arbeitstage hat.
Nun hat der Angestellte laut seiner Arbeitszeitabrechnung gemerkt das die Feiertage nicht in der Arbeitszeitabrechnung mit dieser Zeit vermerkt wurden, also mit den 7,5Std pro Tag. Desweiteren fand keine Regelung von Überstunden statt.

Nun meine eigentliche Frage gerade was diesen zweiten Fall anbelangt.
Darf ein Arbeitgeber Feiertage die gesetzlich sind bei der Arbeitszeit einfach so rauslassen? Da ich wenn ich von Fall eins ausgehe ja eigentlich die Feiertage beispielsweise mit 7,5 Stunden dann eben mit einberechnet werden. Somit dies aber nicht der Fall ist.
Zweitens muss im Arbeitsvertrag geregelt sein ob man Gehalt oder Lohn bekommt bzw. reicht wirklich Entgelt als Definition in diesem Fall aus.
Desweiteren genauso die Regelung was Überstunden anbelangt, gibt es so viel freies Spiel das man so etwas im Arbeitsvertrag nicht regeln muss?

Vielen Dank vorab für die Antworten an alle. :-)
Falls Unklarheiten sind werde ich dies umgehend auch näher erläutern.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Fall 1:
Was ist die Frage?

Fall 2:

quote:
Darf ein Arbeitgeber Feiertage die gesetzlich sind bei der Arbeitszeit einfach so rauslassen?


Nein, das darf er nicht. Zum Einlesen:
http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_feiertage.html

quote:
Zweitens muss im Arbeitsvertrag geregelt sein ob man Gehalt oder Lohn bekommt bzw. reicht wirklich Entgelt als Definition in diesem Fall aus.


Entgelt ist korrekt und in den meisten Tarifverträgen auch vorgesehen. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern mit Tageslohn und Angestelltem mit Monatslohn spielt hier regelhaft keine Rolle mehr.

Überstunden sind kein freies Spiel, das sollte man als Arbeitnehmer schon bei Vereinbarung prüfen, wieviele man für sein Gehalt ableisten will. :sweat:

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#2
 Von 
chris-85wak
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke vorab für die schnelle und durchdachte Antwort.Prinzipiell geht es mir nun vorrangig um Fall 2 da beim ersten Fall relativ aufgeschlüsselt wurde was nachvollziehrbarer war. Daher will ich mal mehr ins Detail gehen.
Wie sieht die Sachlage aus wenn entsprechend Vorgaben aus einem Tarifvertrag genannt werden aber man den eigentlichen Tarifvertrag nie gesehen hat. Vorabgespräch vor Arbeitsvertragunterzeichnung war, das angeblich 30 Tage Urlaub zuständen aber tatsächlich nur 26 rauskamen und VWL+Fahrgeld versprochen wurde was auch nicht mehr möglich war. Hintergrund sind wahrscheinlich Werkverträgen wobei ich da noch nicht dahintersteigen konnte. Nun aber die Frage Entgeltfortzahlung ok. Allerdings interessiert mich mehr die Anrechnung der Feiertage auf die Arbeitszeit wenn man Gehalt bekommt. Sprich muss beispielsweise bei einem 7,5Std. Tag auch diese Zeit als arbeitszeit bei einem gesetzlichen Feiertag auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Da ich zu diesem Punkt leider nichts im Internet finden konnte. Desweiteren würde dies bei Urlaub und Krankheit gelten als Beispiel.
Da ich irgendwie wohl was unterschrieben haben muss was wohl ehr in Richtung Scheinwerksverträge wohl geht zumindest kommt es mir so vor. Seitens AG hab ich auch angefragt ob man Einblick in den Tarifvertrag mal bekommt, aber bisher wurde ich nur hingehalten. Zum Glück ist es nur ein befristeter Vertrag über 1 Jahr erstmal. Hoffe weiterhein auf genauere antworten in diesem Fall.

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-- Editiert chris-85wak am 29.05.2014 00:26

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#3
 Von 
chris-85wak
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Als Nachtrag ebenfalls noch interessant wäre wie die Regelung mit den Überstunden bei Gehalt ist . Sprich ob es auch eine Maximalgrenze gesetzlich gibt was man beispielsweise als maximum an Überstunden auf einem Zeitkonto haben darf also beispielsweise 150Std. oder so. Oder wenn es darüber hinaus gehen würde wie es dann mit der Insolvensabsicherung aussieht. Da es da ja auch wohl Grenzen gibt. Daher wäre es sehr vorteilhaft dies mal zu wissen. Vielen dank nochmal vorab.

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ein Tarifvertrag muss im Betrieb aufliegen beziehungsweise einzusehen sein, du kannst dich also schlau machen. Und was die Feiertage angeht, die unter die Woche fallen und an denen du arbeitspflichtig wärest, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz - wie auch bei Krankheit und Urlaub; Kurzfassung: du bist so zu stellen, wie wenn du gearbeitet hättest.

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich sehe das Problem nicht so ganz. In Fall 2 wird ein monatliches Festgehalt bezahlt, d.h. es ist völlig irrelevant, auf welche monatliche Stundenzahl der Arbeitnehmer kommt. Es müssen lediglich Plus- und Minusstunden korrekt erfasst werden.

Ob der Feiertag dann mit Soll 7,5/Ist 7,5 oder Soll 0/Ist 0 erfasst wird, führt letztendlich zum selben Ergebnis.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Hey,

sollen wir wirklich die Abschussarbeit für jemanden schreiben? Ist doch offensichtlich um was es da geht.

Machs alleine, so wie es sich gehört.

wirdwerden

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#7
 Von 
chris-85wak
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Nene ist keine Abschlussarbeit sonderen realität. sonst würde ich wohl kaum so schreiben.
Ich kann nur davon ausgehen das in Fall 1 die Feiertagsstunden in die monatliche Arbeitszeit mit eingerechnet wurden sprich wenn man weiß man hat fix 160Std. zu arbeiten und in einem Monat wären 2 Feiertage dann würde sich das ganze um 15 also auf 145Std. Arbeitszeit verkürzen.
In Fall 2 wäre es eigentlich so das die Feiertage nie auftauchen würden, widerum aber auch bedeuten das man mehr arbeitet. Heißt um einen Ausgleich zu erzielen wäre dann wohl ein höheres Gehalt wohl angebracht wenn zuvor kaum differenzen da waren.
Würde wohl auch bedeuten da man keine fixe Monatsarbeitszeit sondern täglich 7.5std. hat, wäre aber am Ende wenn man es mit Fall 1 vergleicht dennoch irgendwo Mehrarbeit die der Gehaltsempfänger nicht mehr zu Gesicht bekommt, da darüber in Abrechnung dann nichts mehr vermerkt ist. Das ganze würde dann bei Urlaub und Krankheit in eine ähnliche richtung laufen.
Sprich es taucht mehr oder weniger nur die reine tatsächlich geleistete Arbeit auf. Oder eben das fixe Gehalt. Dennoch wurmt es dann schon einen wenn man dies seitens Arbeitgeber nicht gesagt bekommt vor Vertragsabschluss. Daher ist die rechtliche Seite schon sehr fragwürdig in so einem Fall.

Widerum wurde die Frage was Überstunden anbelangt nicht hinreichend geklärt. Vermute daher mal das es da wohl doch etwas mehr Spielraum gibt.
Weiterhin wäre auch recht interessant wenn man weiß man darf seitens Arbeitgeber täglich 10 Std. maximal arbeiten + eben 45 min. Pause würde mich denn noch mal interessieren. Wenn ich von den 7.5std ausgehe wären dann 2.5std überstunden. Wäre es dann theoretisch möglich wenn es über die 10 Stunden geht, da dies ja Mehrarbeitsstunden sind, diese dann trotzdem mit auf das Zeitkonto anzurechnen oder kann der Arbeitgeber sagen, ne das wird nicht gemacht und fällt irgendwo hinten runter.

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#8
 Von 
chris-85wak
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

schade das sich keiner nochmal gemeldet hat. Ich hoffe mir kann trotzdem nochmal jemand einen Punkt erklären. Und zwar als ich Lohn bekommen habe hatte ich wie schon erwähnt eine monatliche feste Arbeitszeit von ca. 150Std. Nun bekomme ich Gehalt und habe eine tägliche Arbeitszeit von 7,5Std. also jeden Monat unterschiedlich hoch. Nun habe ich festgestellt das bei den 150Std. die Feiertage mit in die 150Std. einberechnet wurden. Bei dem mit Gehalt also mit den 7,5Std. werden die Feiertage garnicht mit einberechnet was die Arbeitszeit anbelangt. Nun würde dies ja bedeuten das es wohl bei Urlaub genauso wäre und ich eigentlich am Ende bei Gehalt jetzt deutlich mehr arbeiten würde für die gleiche Entgelthöhe. Wäre schön wenn mir irgendjemand sagen könnte ob solche Fälle nicht eigentlich auch irgendwo geregelt sind. Mir geht es in diesem Punkt um die Arbeitszeit und weniger um die Entgeltfortzahlung. Gerade weil bei Gehalt sich ja eh nix mehr ändert. Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Wenn die tägliche Arbeitszeit mit 7,5h festgelegt ist, dann beträgt die monatlich zu leistende Arbeitszeit bei einem Monat mit 22 Arbeitstagen 165h.
Bei einem Monat mit 20 Arbeitstagen (-2 Feiertage) 150h.
Bei einem Monat mit 0 Arbeitstagen (Urlaub) 0h.

Das Arbeitsentgelt bleibt immer bei X EUR, weil Feiertage und Urlaub bezahlt werden.


Also ich mag mich eventuell irren, aber das ist doch normal?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
chris-85wak
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

So einfach ist es ja eben nicht. Wie gesagt beim alten Arbeitgeber gabs eben feste monatliche Arbeitszeit und beim neuen eben tägliche 7,5std. Also von mir aus diesen Monat eben 142,5std oder so. und wenns nach dem alten Schema gegangen wäre 150Std. Da dieser Monat beispielsweise 2 Feiertage ja hat. Sind die bei den 142,5Std gleich rausgerechnet worden, Bei den 150Std wären diese 2 Feiertage aber mit in den 150Std. drin. Das ist der Unterschied was mich eben stutzig macht. 2 Feiertage diesen Monat deshalb da ich in Hessen arbeite und es ja noch Fronleichnam gibt. Bitte nicht wundern wo ich den zweiten Feiertag daher her hatte. Und wenn ich das eben aufs Jahr rechne würde ich quasi knapp 2 Wochen an Feiertagen ja irgendwo rausarbeiten. Beim alten Arbeitgeber wo diesen eingerechnet worden wäre diese beispielsweise als Überstunden gutgeschrieben worden. Daher komm ich mir in dieser hinsicht schon ein wenig verarscht vor.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und wenn ich das eben aufs Jahr rechne würde ich quasi knapp 2 Wochen an Feiertagen ja irgendwo rausarbeiten. <hr size=1 noshade>

Bei dem neuen Arbeitgeber gibt es 7,5h täglich.
In Hessen gibt es 19 Arbeitstage für den Juni 2014.
Das bedeutet 142,5 Stunden/Monat bei 7,5h täglich für den Juni 2014.

Bei dem alten Arbeitgeber gab es 160h/Monat, für jeden Feiertag -8h. Das bedeutet 144 Stunden/Monat für den Juni 2014.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#12
 Von 
chris-85wak
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

160 ist in dem Fall nicht korrekt. Ich hatte ja ca. 150Std angegeben und wenn ich vom Juni jetzt ausgehe würde müssten 2 Feiertage mit 7 Std. von den 150 abgezogen werden, da die tägliche Arbeitszeit da nämlich nur 7 Std. betrug. Wie gesagt da wurde es einberechnet und jetzt eben nicht mehr. Problem liegt wahrscheinlich einfach darin das die monatliche Arbeitszeit einfach nicht mehr fest ist. Allerdings verstehe ich eben nicht so ganz warum die Feiertage da trotzdem nicht mit einberechnet werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich bin von dem Eingangspost ausgegangen:

quote:<hr size=1 noshade>heißt wenn der Arbeiter eine 40 Std. Woche hat wird für einen Urlaubs-, Feier- oder Krankheitstag schon pauschal 8 Stunden mit einberechnet in die 160St. <hr size=1 noshade>




quote:<hr size=1 noshade>Allerdings verstehe ich eben nicht so ganz warum die Feiertage da trotzdem nicht mit einberechnet werden. <hr size=1 noshade>

Weil bei Feiertagen die Arbeitszeit 0 beträgt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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