Unterschiedliche Arbeitszeiten

2. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-263
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschiedliche Arbeitszeiten

Hallo!
Ich habe einige Fragen zu Arbeitszeiten (Betrieb: Krankenhaus).
Wir haben bei uns auf Station seit ca. einem Jahr neue Arbeitszeiten. D.h. zuvor 7,7 std/tag. Diese wurde mal zur Probe auf 7 std/tag geändert (keine schriftliche Mitteilung und es sollte nur mal auf Probe laufen). Wir arbeiten nun immer noch 7 std/tag. Dieses Stundensystem wird nur auf unserer Station durchgeführt und unsere Stationsleitung darf auch 7,7 std/tag arbeiten (dementsprechend auch eine miese Stimmung).

Jetzt meine Frage:

Ist das so rechtens?

Kann man irgendwie dagegen vorgehen?

PS: Arbeitsvertrag läuft auf 38,5 std/woche, keine angaben von std/tag.

Vielen Dank

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9 Antworten
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#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo coffecup, von wem wurde das beschlossen? Was passiert mit den - vermutlich dadurch anfallenden - Minusstunden?

Träger? (Kichlich? Öff. Dienst? Privat?)

MfG

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#2
 Von 
guest123-263
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,
der Träger war bisher öffentl. Dienst ,dies hat sich seit anfang des Jahres geändert (jetzt GmbH). Das neue Stundensystem wurde uns von der PDL mitgeteilt, kann aber nicht sagen wer das beschlossen hat.

Minusstunden bestehen seit über einem Jahr und müssen von uns abbgebaut werden.

Gruß coffeecup

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
der Träger war bisher öffentl. Dienst ,dies hat sich seit anfang des Jahres geändert (jetzt GmbH).


Habt ihr in dem Zusammenhang andere Verträge unterschrieben?

Wenn ja: Was steht darin zur Arbeitszeit? (im Wortlaut des Vertrages!)?

MfG

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#4
 Von 
guest123-263
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher gibt es noch keine neuen Verträge. Es läuft insgesamt drei Jahre noch alles so weiter wie bisher, erst dann werden die neuen Vertäge verhandelt.

MfG

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Dann gilt vermutlich noch der BAT (Oder?) und darin ist eine Nebenabrede unwirksam, wenn sie nicht schriftlich festgehalten wird.

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#6
 Von 
guest123-263
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja BAT gilt noch.
Wo müßen denn Nebenabreden festgehalten werden? (Personalabteitlung?)
Wenn dieses nicht geschehen ist, an wen muß ich mich in der Arbeit wendnen? oder wie gehe ich da vor?

Vielen Dank

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Die Nebenabreden werden auf einem Blatt Papier festgehalten. Ist wie ein Zusatz zum Arbeitsvertrag...und jede Partei sollte ein Exemplar bekommen (also du und der Arbeitgeber).

Welcher BAT gilt denn? Ost oder West?

Man muss grob gesagt den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass da was nicht stimmt. Und da 1. der BAT eine Ausschlussfrist von 6 Monaten beinhaltet und 2. ab 1. Oktober vielleicht nicht mehr gilt - je nachdem was zur Geltung geregelt ist - alles so schnell als möglich.

MfG

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#8
 Von 
guest123-263
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gilt BAT west, aber das mit den stunden ist nun schon seit über einem jahr. Haben es also verpennt.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hmmm...dann wären ja die Minusstunden, die älter als 6 Monate sind trotzdem verfallen.

'Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Angestellten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist.
Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen.'

Ich bin mir nicht sicher, ob die Forderung nach Schriftform (die ja im BAT selbst festgelegt ist) auch zu den Ansprüchen gehört in dem Sinne. Denn bei den Nebenabreden gibts ja eigentlich keine Fälligkeit...

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