Unterschiedliche Zeiten - Mitarbeiter in/extern

24. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
arnonuem
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschiedliche Zeiten - Mitarbeiter in/extern

Liebe Leser,

aktuell habe ich einen 40 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeitszeit ist von 0900-1700 Uhr. Die Pause von 30 Minuten ist "eingerechnet", bzw. man isst zwischendurch etwas, oder nicht.

Außendienstler werden bei Kunden ganztags eingesetzt. Hier muss! bei 8 Stunden Arbeit 30 Minuten Pause und bei mehr als 9 Stunden arbeit 45 Min Pause gemacht werden.

Fazit: Der externe Arbeitnehmer hat mind. 30 Minuten länger am Tag als der interne. Kann der externe diese längere Zeit als "Mehrstunden" geltend machen?

Danke für ihre Bemühungen, freundliche Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Das entspricht ganz und gar der Regelung des ArbZG; korrekt ist es so, dass nach 6 h Arbeit eine Pause von mind. 30 min gemacht werden muss und nach 9 h noch einmal 15 min; wenn du also auch über über 9 h hinaus arbeitest, gilt das auch für dich.

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#2
 Von 
arnonuem
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die fixe Antwort. Leider wurde meine Frage noch nicht genau beantwortet.

Interner Mitarbeiter: fixe 8 Std auf der Arbeit.
Externer Mitarbeiter: mind. fixe 8,5 Std auf der Arbeit.

Demnach "arbeitet" der Externe jeden Tag mind. 30 Min. mehr. In meinem Arbeitsvertrag stehen 40 Wochenstunden.

Hat die Firme, bei der ich angestellt bin, einen Vertrag mit einem Kunden, bei dem die Pausenzeiten eingehalten werden müssen, kann ich die Mehrzeit gegenüber dem internen Mitarbeiter nicht als Mehrstunden geltend machen?
Der Vertrag ist doch zwischen meinem Arbeitgeber und dessen Kunden abgeschlossen/bindend, oder verstehe ich etwas falsch!?

Danke für ihre Bemühungen.



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#4
 Von 
arnonuem
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau so schaut es aus. Alle Angestellten, egal ob intern oder extern haben 30/45 Minuten Pause zu machen.
Nur ist es bei uns nicht so...dass meiner Meinung nach die externen "benachteiligt" werden.

Das Pausenzeiten keine Mehrzeiten sind, ist klar!


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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Ich vermute, dass mit den Innen- / Außendienst-Mitarbeitern unterschiedliche Verträge ausgemacht wurden.

Steht den explizit im Vertrag der Innendienstmitarbeitern etwas von einer 40-Stunden-Woche oder sind nur die Arbeitszeiten festgelegt. Bei letzteren handelt es sich dann nur um einen 37,5-h-Vertrag.

Selbst wenn im Vertrag eine 40h-Woche stehen würde, dürfte hier das Günstgkeitsprinzip anzuwenden sein, das bedeutet in Wirklichkeit ist es ein 37,5h-Vertrag.


Da der Außendienstmitarbeiter einen solchen nicht haben dürfte, gilt für ihn eben das, was vertraglich vereinbart wurde.

Wenn für beide das Gleiche vertraglich vereinbart sein sollte, bin ich fast der Ansicht, dass auch für den Außendienstmitarbeiter die 37,5h-Woche gelten und er entsprechend mehr Gehalt oder einen entsprechenden Zeitausgleich erhalten müsste.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 25.10.2013 08:19

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#7
 Von 
arnonuem
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Entweder lautet es:

1. "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich."

2. "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich ohne die Berücksichtigung der Pausen."

Wie ist 1. und 2. zu verstehen, bzw. wie unterscheiden sie sich?

Gilt demnach eine 37,5h Woche und es sollte entsprechend mehr Gehalt, oder entsprechenden Zeitausgleich geben?


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-- Editiert arnonuem am 25.10.2013 13:47

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Sie unterscheiden sich gar nicht.

wirdwerden

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#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Gilt demnach eine 37,5h Woche und es sollte entsprechend mehr Gehalt, oder entsprechenden Zeitausgleich geben?


Allein aus den von Ihnen zitierten Stellen des Vertrages ergibt sich das nicht.

Die Frage ist, ob eine feste Arbeitszeit VERTRAGLICH festgelegt ist. Und das geht aus Ihren bisherigen Schilderung nicht eindeutig hervor, ist die Arbeitszeit von 9-17 Uhr wirklich vertraglich vereinbart? Dann gilt u.U. - da Pausenzeiten gesetzlich eingehalten werden müssen - eine andere resultierende Wochenarbeitszeit.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 25.10.2013 19:06

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#10
 Von 
arnonuem
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertraglich festgelegt, bzw. definiert ist nur Folgendes:
"Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich"
Von den 0900-1700 steh nichts im Vertrag!

Somit sind meine Möglichkeiten:
1. Mich unbeliebt machen und bei der Geschäftsleitung anmerken, dass auch die anderen Mitarbeiter Pause machen müssen.

2. Bei der Geschäftsleitung auf die Nichteinhaltung hinweisen und vorschlagen meine Mehrzeit im Unternehmen als Mehrstunden zu deklariere und auszugleichen.



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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Pausen sind nicht vom Unternehmer zu zahlen. Also, keine Mehrarbeit, die vergütet wird.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Somit sind meine Möglichkeiten:
1. Mich unbeliebt machen und bei der Geschäftsleitung anmerken, dass auch die anderen Mitarbeiter Pause machen müssen.

2. Bei der Geschäftsleitung auf die Nichteinhaltung hinweisen und vorschlagen meine Mehrzeit im Unternehmen als Mehrstunden zu deklariere und auszugleichen.


Sollten Sie Außendienst-MA sein, wäre 1 nicht zu empfehlen. Zusätzlich könnte es sein - das wäre dann aber eine Einzellfallfrage, dass durch betriebliche Übung quasi eine 37,5h-Wochenarbeitszeit für diese MA entstanden ist.

Zu 2 haben Sie keinen Rechtsanspruch, da Sie sich als Außendienst-MA auf diese betriebliche Übung - wenn sie überhaupt als solche zu sehen ist - nicht berufen können, da sie wohl für Sie nie gegolten hat.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 28.10.2013 10:22

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