Unterschlagenes Trinkgeld zur Anzeige bringen

7. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chipsy7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagenes Trinkgeld zur Anzeige bringen

Angenommen es gibt eine Frau, nennen wir sie jetzt einfach Lena, die auf der Suche nach einem Job ist. Lena macht eine Anzeige bei Ebay kleinanzeigen rein und bekommt auch eine Nachricht von einer Pizzaria. Ein Vorstellungsgespräch wurde vereinbart und fand auch in der nächsten Woche direkt statt. Es verlief alles super. Es wurde unter anderem auch erklärt, dass das Trinkgeld, welches lena im Service bekommen würde, unter allen Mitarbeitern aufgeteilt werden würde. Die Idee fand Lena auch super. Die Filialleiterin fragte lena, ob sie heute noch was vor hätte und direkt Lust hätte, ein Probearbeiten zu absolvieren. Lena sagte natürlich direkt ja. Während des Probearbeiten wurde Lena schon klar gemacht, dass sie eingestellt werden solle, da sie wohl ein Goldfang wäre. Die Filialleiterin fing dann an mit der Geschäftsführerin zu telefonieren. Nach dem Telefonat fragt die Filialleiterin Lena, ob es nicht okay wäre, wenn sie jetzt noch 3 Wochen als Einarbeitung arbeitet, da noch eine andere Kellnerin da war, die gekündigt worden war und nun noch 3 Wochen arbeiten müsste. Deswegen hätten sie Lena für die 3 Wochen auch nicht bezahlen können. Lena sagte dennoch ja, da sie den Job unbedingt haben wollte. Nach den 3 Wochen wurde sie fest angestellt und unterschrieb den Arbeitsvertrag. Trinkgeld von den 3 Wochen bekam sie jedoch nicht.
In ihrer ersten festangestellten Arbeitswoche erzählte ihr eine Mitarbeiterin, dass da was mit dem Trinkgeld nicht stimmen würde. Die Filialleiterin würde immer nur glatt 100 Euro Trinkgeld bekommen. (Trinkgeld wird eingesammelt und am Ende des Monats von der Geschäftsführerin verteilt) der Pizzabäcker würde nur 50 Euro bekommen. Und die Mitarbeiterin selber auch nur 50 Euro. Lena solle dann 100 Euro bekommen. Jedoch sei das alles zusammen gerechnet das Trinkgeld, was in einer Woche verdient wird. Der Rest kam nie im Team an. Und das die letzten 3 Jahre schon nicht. Am nächsten Tag erfährt Lena, dass sie sogar garkein Trinkgeld erhalten solle. Und das solang, bis sie ordentlich eingearbeitet ist.

Nun zur frage:Was kann Lena tun? Kann sie die Geschäftsführerin anzeigen? Immerhin unterschlägt sie allen Mitarbeitern, auch der Filialleiterin, das Trinkgeld. Auf Nachrichten der Filialleiterin sowie der Mitarbeiterin reagiert die Geschäftsführerin wohl nicht.

-- Editiert von Chipsy7 am 07.04.2019 10:16

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Strafrecht ist hier das Thema nicht. Bei einer Anzeige - wie überhaupt - stellt sich die Frage nach den Beweisen; kein Mensch wird wissen, wie viel Trinkgeld tatsächlich zu Verteilung kommen müsste. Dass es regelmäßig exakt hundert Euro sein sollen, mag ein Indiz sein, aber mehr vorerst auch nicht.
Arbeitsrechtlich hat Lena Anspruch auf die Bezahlung der drei Wochen. Umsonst arbeiten iss nicht. Auf das Trinkgeld im Prinzip auch, aber .... . Da die Chefin wohl eher uneinsichtig bleiben wird, bliebe nur der Rechtsweg - mit welcher Folge wohl?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chipsy7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay,danke schonmal! Also fällt die Anzeige schonmal weg..
Hat Lena auch das Recht auf die Auszahlung der 3 Wochen 'Einarbeitung', obwohl sie dem ganzen mündlich zugestimmt hatte?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chipsy7):
Hat Lena auch das Recht auf die Auszahlung der 3 Wochen 'Einarbeitung', obwohl sie dem ganzen mündlich zugestimmt hatte?

Keine Ahnung was Lena uns damit sagen will ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Bei einer solchen Praxis liegt es doch nahe, dass alle Mitarbeiter das Trinkgeld gegen Quittung abliefern und man am Ende des Monats einfach mal alle Trinkgeldeinzahlungen aller Mitarbeiter summiert und gegen die Auszahlung abgleicht.

Aber wenn das Arbeitsverhältnis schon so beginnt:

Zitat:
Nach dem Telefonat fragt die Filialleiterin Lena, ob es nicht okay wäre, wenn sie jetzt noch 3 Wochen als Einarbeitung arbeitet, da noch eine andere Kellnerin da war, die gekündigt worden war und nun noch 3 Wochen arbeiten müsste. Deswegen hätten sie Lena für die 3 Wochen auch nicht bezahlen können.


frage ich mich ernsthaft, wieso man DIESEN Job unbedingt haben will. Nett lächeln, winken, rückwärts aus dem Laden gehen...

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Hat Lena auch das Recht auf die Auszahlung der 3 Wochen 'Einarbeitung', obwohl sie dem ganzen mündlich zugestimmt hatte?
Das ist irrelevant: die Firma hat jemanden beschäftigt, ohne Lohn zu zahlen. Geht gar nicht.

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