Unterschlagung

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
bubuan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung

A ist in einer Firma angestellt. aus Dummheit oder wer weiß was überweisst sie sich von den Geschäftskonten Geldbeträge in Höhe ca.2500 Euro. Nun hat sie gerechterweise die Kündigung erhalten zum 31.01. Außerdem soll sie den Betrag zurückzahlen. Leider stehen A nicht die mittel zur verfügung, den betrag in einer Summe zurückzuzahlen, da sie momentan krank ist und für medikamente viel geld ausgeben muss. kann sie an den ArbG herantreten und bitten diese Beträge in Raten zu begleichen. Darf der ArbG bzw.dieExkollegen den entlassenen ArbN schlecht machen und den wahren Grund der Entlassung im Geschäftsfeld umhererzählen?? Steht dem ArbN der Lohn des Monates 01/2009 zu??
Was kann A noch tun außer sich erschießen lassen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Natürlich kann A mit dem Ex-AG über Teilzahlung verhandeln, was bleibt ihm oder ihr denn übrig?
Der Personenschutzrechte geht A nicht verlustig, trotz erwiesener Dummheit. Will sagen: der AG darf A nicht schlecht machen und hat über die Sache zu schweigen, selbst wenn das in der Firma ein 'offenes Geheimnis' sein sollte, was passiert ist.
Den Lohn vom Jan. könnte der AG gegen die Schuld aufrechnen - jedenfalls bis zur Höhe des Existenzminimums (Pfändungsgrenze).

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#2
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Verhandlungen über Ratenzahlungen sind möglich, der Arbeitgeber muss sich nicht darauf einlassen. Mit dem Herumerzählen ist das so eine Sache. Meist dringt etwas nach außen, hängt auch von der Größe der Firma ab.

A kann froh sein, wenn er / sie nicht vom Arbeitgeber angezeigt wird.

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#3
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Naja erschießen würde ich mich nicht, auch nicht wenn es um 100.000 EUR geht.
Dafür ist das Leben zu wertvoll. Einfach unbezahlbar.

Aber im konkreten Fall würde ich auch eine Ratenzahlung notfalls vereinbaren.
Dem AG kann es egal sein, ob das Geld nach einem Monat oder nach einem Jahr zurückbezahlt ist. Zinsen wird er eh verlangen und bei dem kleinen Betrag dürfte es die Liquidität des Unternehmens nicht ernsthaft gefährden.

In der Tat kann der AG natürlich eine Strafanzeige stellen und das ist wohl das größte Übel in dieser Geschichte. Ehrlich gesagt würde es mich wundern wenn er darauf verzichtet. Das sind schließlich keine Kavaliersdelikte. Aber ein 4-Augen-Gespräch mit der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung kostet nichts und wenn man sich reumütig zeigt - mal gucken.

Vielleicht gibt es ja einen plausiblen Grund (finanzielle Not) für das Verhalten.
Versuch kostet nichts. Und im Grunde hat der AG (außer Rache) nichts davon einen Arbeitnehmer finanziell oder persönlich zu ruinieren. Zumal er damit möglicherweise auch die Rückzahlung der 2.500 EUR gefährden könnte.

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Eventuell hat der Arbeitgeber eine Versicherung für Vertrauensschäden. Damit diese leistet ist allerdings im Normalfall zwingend eine Strafanzeige erforderlich.

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#5
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Evtl. lässt sich der Arbeitgeber auf eine Aufhebungsvereinbarung ein, dort könnten Einzelheiten zur Rückzahlung geregelt werden.

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