Unterschlagung durch ehem. Arbeitgeber

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
gruenthal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung durch ehem. Arbeitgeber

Ich habe vom Anfang November bis Ende März ein Praktikum in einer Agentur absolviert. Bei meinem Einstellungsgespräch wurde (unter Zeugen)vereinbart, daß ich, sollte ich aus meinen privaten Kontakten einen Kunden gewinnen, 20% des Gewinns als Provision erhalte.
Ende Februar 2008 benötigte ich € 500,00 und bat meinen Chef um einen Vorschuss. Er gab mir 500€ in bar und meinte, ich solle es als privates Darlehen betrachten. Schriftlich festgehalten wurde das jedoch nicht. Zudem gab er mir weitere 500€ in bar, welche ich in die Kasse legen sollte, was ich auch tat. Eine Woche später fiel der Kollegin, die mehr oder weniger für die Kasse zuständig ist auf, daß wohl 100€ fehlten.
Es stellte sich heraus, daß eine weitere Kollegin an der Kasse gewesen war, um Geld zu wechslen, dafür entnahm sie einen €100-Schein, tat das Restgeld aber angeblich wieder zurück.
Der Geschäftsführer vermutete daraufhin, daß der Fehler also entweder bei ihr oder mit lag und verlangte, daß wir das geld zurückzahlen sollten. Dies sahen wir jedoch beide nicht ein, da wir beide keine Schuld daran hatten. Zugang zu der Kasse hat theoretisch jeder.

Mitte März gewann ich einen Kunden durch meine privaten Kontakte, welcher dann auch eine Reise bei der Agentur buchte. Meine auserrechnete Provision beträgt € 815,00. Ich besprach mich mit dem Geschäftsführer und wir vereinbarten, daß wir die Provisionszahlung mit dem "Darlehen" verrechnen würden.
Ende März lösten wir das Praktikumsverhältnis auf, in beiderseitigem Einvernehmen. Ich hatte mich bereits anderweitig beworben. Leider kam raus, daß ich anstelle des Arzttermins, den ich angab, ein Vorstellungsgespräch hatte. Das hat den GF verärgert und es gab einen kleinen Streit. Ich forderte ihn auf, die Provisionsvereinbarung schriftlich festzuhalten, woraufhin er entrüstet meinte, er hätte das mit dem Darlehen ja auch nicht schriftlich.

Nach meinem Ausscheiden wurde eine teure Espresso-Maschine für mich an die Agentur-Adresse gesandt, die ich bereits seit Februar erwartete. Als ich die nun ehem. Kollegin bat, sie mir zuzusenden bzw. ihr vorchlug, sie abzuholen, sagte sie mir, daß der GF die Maschine an sich genommen hätte.
Es gab einige Email Korrespondenz, in der ich sie auch aufforderte, mir die restliche Provision zu überweisen. Ich wollte außerdem jemanden vorbeischicken, die Dinge abzuholen, da ich wg. eines neuen Jobs 500km weit weggezogen bin.
Als Antwort bekam ich Folgendes:

"solltest du jemanden schicken, dann soll er die 500,00 € mitbringen, welche ich dir nachweislich geliehen habe. Andernfalls behalte ich die Kaffeemaschine solange, bis das Geld gezahlt wurde.
Es ist wohl selbstredend, dass die auf freiwilliger Basis in Aussicht gestellte Provisionszahlung nicht erfolgt.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich ihn wegen Unterschlagung anzeigen kann und was ich wegen der Provision unternehmen kann. Wie gesagt, gibt es Zeugen dafür, die das auch bezeugen würden...

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Nur teilweise das richtige Forum...
Vetrags- und Strafrecht wären sinnvoll.


Normalerweise sind auch mündliche Absprachen bindend, aber halt idR schwer zu beweisen.

Kollegen sind als Zeugen wenig brauchbar, weil die ja noch ihren Job behalten wollen.

Daher kannst Du 315 Euro Differenz vermutlich in den Wind schreiben. Es sei denn Du hättest was Handfestes.


Die Maschine ist wohl Dein Eigentum. Hast Du einen Beleg (Rechnung) dafür ?

Unberechtigte Pfandnahme ohne einen gerichtlichen Titel ist Unterschlagung nach Strafgesetzbuch.
Da er es schon versucht hat, hat er sich schon formal strafbar gemacht. (§246 StGB / Absatz 3)
Ist ja auch keine Pfandnahme sondern sogar vorsätzliche Unterschlagung, da Du ja nichts gegenüber ihm leisten musst ;) (Welche 500 Euro?)

Da Eure Kommunikation schon eh recht informell ist, er aber auf einen Fehler Deinerseits hofft, überlege mal folgendes Szenario:

Wie da taktisch besser vorzugehen ist , kann allerdings ein Anwalt nach einem persönlichen Gespräch besser beurteilen.
Ob sich das finanziell lohnt ? Vermutlich nein.

Zuerst soll der mal nicht mehr von deiner Kaffeemaschine naschen.
Würde folgende Taktik versuchen:

Schicke Deine Forderung nach Deinem Eigentum per (EinwurF)- Einschrieben, nicht per Email.
Setze einen Termin in der Geschäftzeit, wo ein Beauftragter von Dir die Maschine in Empfang nehmen wird.
(Es muss definitiv jemand da sein)

Schicke zu diesem Termin Deinen Kumpel hin. (Am besten mit Vollmacht, dass er Dein Gerät in Empfang nehmen kann. Soll sich ggfs. ausweisen, wenn jemand fragt.)

Wenn Firma das Ding nicht rausrückt hast Du einen Zeugen für eine Unterschlagung.
Der Kumpel soll das dann auch freundlich verdeutlichen und eine letzte Chance geben.

Sollte die Rückfrage kommen, wo die 500 Euro seien, dann frage nach einem Beleg, da Du Dich daran nicht erinnern kannst.

Hast Du echte belastbare Zeugen ,
forderst Du auf dem selben Weg die ausstehende Provision nach Rückkehr der Maschine ein. Aber nicht nach Abzug der 500 Euro sondern die volle Summe.
Du hast dann allerdings ein großes Problem wenn es vielleicht doch einen Beleg für das Darlehen gibt....


Und zwar mit Fristsetzung einfordern. Nach Ablauf dieser Frist wirst Du das Geld dann auf dem Rechtsweg beitreiben.
Gib Kontoverbindung an und warte ob etwas kommt.
Stelle Dich aber darauf ein, dass der Rechtsweg ohne Anwalt nervig ist. Und nur wenig lohnt, wenn überhaupt.


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