Hallo,
kann eine sehr kurze Unterschrift (Kürzel, 3 Buchstaben) in einem Zwischenzeugnis negativ interpretiert werden und eine ansonsten gute Bewertung relativieren?
Hintergrund:
Das Zwischenzeugnis wurde im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung und Klage ausgestellt, unterschrieben vom Bereichsleiter und einer Personalreferentin.
Die Unterschrift des Bereichsleiters besteht normalerweise ausgeschrieben aus Vorname+Name. Im Zwischenzeugnis steht nun ein Kürzel, welches er zwar auch verwendet, aber eher intern.
Ist das normal und wenn nicht, besteht überhaupt ein Anspruch auf eine ausgeschriebene Unterschrift, zumindest im Zeugnis?
Vielen Dank für jede Info,
Unterschrift im Arbeitszeugnis
Hallo,
Mit der Bewertung hats nichts zu tun (wurde dir doch auch schon woanders gesagt).
MfG
Hallo venotis,
danke trotzdem für die Antwort. Ein neuer Arbeitgeber wird sich also nicht über die kurze Unterschrift wundern? Das beruhigt ein wenig, vor allem, wenn verschiedene Experten dasselbe sagen. Es fällt einem halt auf, wenn man weiß, daß die normale Unterschrift eben eine andere längere ist.
Viele Grüße,
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Das weiß doch aber der andere AG nicht.
Und außerdem kann man ja für das Endzeugnis noch gar nichts sagen. Das existiert ja noch nicht.
Wenn ein anderer AG beim Ex-AG nachfragen will
, dann tut er das im allgemeinen. Insofern nicht einer sonst irgendwo im Zeugnis irgendwelche Krakel hinmalt, muss man nicht 'die Pferde scheu machen'.
Folgende Seite ist hierzu lesenswert: http://fau-bonn.de/arbeitsrecht/unterschrift/
Hier: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=412 unter "Geheimzeichen" (ganz unten) sind Codes aufgelistet, die sich bei einer Unterschrift befinden könnten. Inwieweit das tatsächlich realitätsnah und aktuell ist, ist aber schwer zu sagen.
Und jetzt?
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