Hallo zusammen,
mal wieder eine neue Frage:
Muss grundsätzlich jeder AN sine Briefe, Mitteilungen etc. an extern mit i.A. unterschreiben? Oder kann er auch einfach so seinen Namen druntersetzen?
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"In dubio...Prosecco!"
Unterzeichnung im Auftrag
15. November 2012
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Frage vom 15. November 2012 | 11:13
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 40x hilfreich)
Unterzeichnung im Auftrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 15. November 2012 | 11:28
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Muss grundsätzlich jeder AN sine Briefe, Mitteilungen etc. an extern mit i.A. unterschreiben?
Da das Gesetz ihn dazu nicht verpflichtet, nur, wenn der Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsanweisung das tut.
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""
#2
Antwort vom 16. November 2012 | 11:17
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 40x hilfreich)
Ich dachte vielleicht handelt man als AN ja immer im Auftrag, durch den Arbeitsvertrag oder so.
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"In dubio...Prosecco!"
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