Unterzeichnung im Auftrag

15. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Möhrchen07
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 40x hilfreich)
Unterzeichnung im Auftrag

Hallo zusammen,

mal wieder eine neue Frage:

Muss grundsätzlich jeder AN sine Briefe, Mitteilungen etc. an extern mit i.A. unterschreiben? Oder kann er auch einfach so seinen Namen druntersetzen?

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"In dubio...Prosecco!"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Muss grundsätzlich jeder AN sine Briefe, Mitteilungen etc. an extern mit i.A. unterschreiben?


Da das Gesetz ihn dazu nicht verpflichtet, nur, wenn der Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsanweisung das tut.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Möhrchen07
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich dachte vielleicht handelt man als AN ja immer im Auftrag, durch den Arbeitsvertrag oder so.

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"In dubio...Prosecco!"

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