Unverschuldete Minusstunden nacharbeiten?!

3. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb422871-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unverschuldete Minusstunden nacharbeiten?!

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer arbeitet für ein Unternehmen und wird Vormittags für 20 Wochenstunden an einer Schule eingesetzt, diese Stunden fehlen dem Arbeitnehmer dann während der Sommerferien und es sammeln sich über 6 Wochen 120 Minusstunden an. Der Arbeitgeber sorgt während dieser Zeit nicht dafür, dass der Arbeitnehmer einer alternativen Tätigkeit nachgehen kann, um seine Stunden abzuleisten. Nun verlangt der Arbeitgeber dass dieses Minusstunden nachgearbeitet werden. Ist dies so rechtens?

Im Vertrag steht :
§3 Arbeitszeit:

Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Std. Der individuelle Einsatz des Arbeitnehmers erfolgt entsprechend des Dienstplan bzw. die Dienstzeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet Nacht/Sonntags/Mehr und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Irgendwo in den vertraglichen Vereinbarungen irgendetwas zum Thema Arbeitszeitkonto oder Ferien vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb422871-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, nirgends

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Rechtslage ist hier ausführlich erläutert, es geht hier um einen Annahmeverzug:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html

Ohne Arbeitszeitkonto gibt es keine Minusstunden. Sollte der Arbeitgeber hier eine andere Meinung haben, fragen Sie ihn mal nach der Rechtsgrundlage.

1x Hilfreiche Antwort

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