Hallo an alle,
ich würde gern wissen, ob ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber unter Fortzahlung seines Gehalts unwiderruflich freigestellt wurde (Schließung der Firma), gleichzeitig eine neue Arbeit aufnehmen kann. Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben? Benötigt er eine Genehmigung des Arbeitgebers? Muss er auf die Fortzahlung verzichten?
H.
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"Hildegard"
Unwiderrufliche Freistellung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kommt drauf an. Erfolgt die Freistellung unter Abgeltung des Urlaubsanspruches?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html#tocitem7
Ich frag mal etwas anders: Fällt gewährter Urlaub in die Freistellung?
Folgende Antwort ist zwar 4 Jahre alt, aber m.W. inhaltlich aktuell:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Neue-Arbeitsstelle-waehrend-Freistellung-in-Kuendigungsfrist-__f26867.html
-- Editiert hamburgerin01 am 27.03.2012 21:39
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Der gewährte Urlaub fällt in die Freistellung, da die Freistellung auf Monate angelegt ist.
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"Hildegard"
Während des Urlaubs darf ein Arbeitnehmer nicht arbeiten.
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""
quote:
Der gewährte Urlaub fällt in die Freistellung, da die Freistellung auf Monate angelegt ist.
Aber der Urlaubsanspruch wird doch bestimmt keine Monate betragen?
Nein, natürlich nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, darf man als unwiderruflich Freigestellter, eine neue Arbeitsstelle antretten, aber nicht solange man Urlaub für die Zeit beim alten Arbeitgeber hat. Richtig?
Der Hinweis auf den Link war super und sehr hilfreich, vielen herzlichen Dank :-).
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"Hildegard"
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