Unwiderrufliche Freistellung ohne Kündigung

7. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
lynx071980
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwiderrufliche Freistellung ohne Kündigung

Servus Forum,

Ein AN wurde einseitig und unerwartet vom AG unwiderruflich freigestellt. Er wird weiterhin gut bezahlt. Eine Kündigung erfolgte bislang nicht. Der AN ist nicht an einer Aufhebung interessiert und fände es eher schön, weiter im Unternehmen zu arbeiten. Der AG will ihn aber definitiv loswerden.

Sollte der AN nichts tun und abwarten (er wird ja weiterhin gut bezahlt). Oder sollte er ein Schreiben an den AG senden, in dem er das Recht auf Beschäftigung einfordert? Oder sollte er sogar gegen die Freistellung aktiv klagen?

Der Hintergrund der Frage ist: Verwirkt der AN in einem möglichen zukünftigen Kündigungsschutzprozess seine Glaubwürdigkeit, dass er ins Unternehmen zurück möchte, wenn er nicht versucht hat sich gegen die Freistellung zu wehren.

Mir ist klar, dass die Frage nicht eindeutig beantwortet werden kann. Des halb freue ich mich über Erfahrungen oder Meinungen. Vielen Dank vorab.

-- Editiert von User am 7. Februar 2024 11:47

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat (von lynx071980):
Sollte der AN nichts tun und abwarten (er wird ja weiterhin gut bezahlt).


Das kann sich ja schnell ändern. Wenn eine Kündigung kommt o.ä.
Zitat (von lynx071980):


Verwirkt der AN in einem möglichen zukünftigen Kündigungsschutzprozess seine Glaubwürdigkeit, dass er ins Unternehmen zurück möchte, wenn er nicht versucht hat sich gegen die Freistellung zu wehren.


Das kann man als Gegenseite so sehen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7016x hilfreich)

Diese Freistellung ohne Kündigung ist derzeit m.E. mehr Ausdruck von etwas Verborgenem, denn Maßnahme an sich. Dein Bemühen sollte wohl sein, den Hintergrund aufzuklären; nebenher kannst du den AG wissen lassen, dass du lieber arbeitest als 'Däumchen drehst'.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 357x hilfreich)

Man google und lese selbst:
https://alster-rechtsanwaelte.de/freistellung-ohne-kuendigung/

1x Hilfreiche Antwort

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