Unwiderrufliche Freistellung und Urlaub

8. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.03.2020 19:25:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwiderrufliche Freistellung und Urlaub

Ich soll zum 01.11. 2020 gekündigt werden . Mein Arbeitgeber will mich zum 15.02.2020 unwiderruflich freistellen bei voller Lohnfortzahlung. In dem Schreiben steht: unwiderrufliche Freistellung ohne Anrechnung von Urlaub und Überstunden.
Was bedeutet das? Erwerbe ich in der Freistellung jetzt weiterhin Urlaubstage, die man mir dann auszahlen muss?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20421 Beiträge, 7380x hilfreich)

So ist es.

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