Ich soll zum 01.11. 2020 gekündigt werden . Mein Arbeitgeber will mich zum 15.02.2020 unwiderruflich freistellen bei voller Lohnfortzahlung. In dem Schreiben steht: unwiderrufliche Freistellung ohne Anrechnung von Urlaub und Überstunden.
Was bedeutet das? Erwerbe ich in der Freistellung jetzt weiterhin Urlaubstage, die man mir dann auszahlen muss?
Unwiderrufliche Freistellung und Urlaub
8. Februar 2020
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Frage vom 8. Februar 2020 | 00:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwiderrufliche Freistellung und Urlaub
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#1
Antwort vom 8. Februar 2020 | 09:34
Von
Status: Weiser (16842 Beiträge, 6298x hilfreich)
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