Unwiderrufliche Freistellung und Urlaub

8. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.03.2020 19:25:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwiderrufliche Freistellung und Urlaub

Ich soll zum 01.11. 2020 gekündigt werden . Mein Arbeitgeber will mich zum 15.02.2020 unwiderruflich freistellen bei voller Lohnfortzahlung. In dem Schreiben steht: unwiderrufliche Freistellung ohne Anrechnung von Urlaub und Überstunden.
Was bedeutet das? Erwerbe ich in der Freistellung jetzt weiterhin Urlaubstage, die man mir dann auszahlen muss?

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1 Antwort
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16842 Beiträge, 6298x hilfreich)

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