Unwiderrufliche Freistellung und arbeiten?

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
cascadeur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Unwiderrufliche Freistellung und arbeiten?

Hallo zusammen,

nach Erhalt der Kündigung bin ich unwiderruflich freigestellt worden. Jetzt möchte mein Arbeitgeber das ich noch Berichte schreibe. Dazu würde ich gerne mal eure Meinung hören. Welchen Pflichten muss ich denn bei einer Freistellung überhaupt noch nachkommen?

Vielen lieben Dank




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13480 Beiträge, 4811x hilfreich)

Sie können sich nun überlegen was Sie machen.

Unwiderufliche Freistellung bedeutet, dass Sie NICHTS mehr für Ihren AG machen müssen.
Kommen Sie der "Bitte" Ihres AG nach, ist die Freistellung nicht mehr unwideruflich.
Ihr Vorteil wenn Sie der Bitte nachkommen, Ihr Urlaubsanspruch wird bei einer wideruflichen Freistellung nicht aufgebraucht und muss dann vom AG abgegolten werden.

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