Hallo,
folgende Probleme liegen bei meiner Tochter vor, die gerade erst einen Mini-Job als Verkäuferin
in einem Geschäft einer durchaus renommierten Kette begonnen hat:
1. Seit mehr als zwei Wochen befinden sich im Lagerraum des Ladens Mäuse. Dieser Lagerraum
muss von den Angestellten als Pausenraum benutzt werden, außerdem dient er zum Ablegen von Mantel
und Handtasche.
In dem Raum steht eine Mikrowelle, außerdem gibt es Geschirr etc. - kurz: Hier wird auch gegessen.
Nun waren allerdings mehrfach sowohl Mikrowelle als auch Besteck und Geschirr durch Mäusekot verunreinigt.
Der Besitzer ist seit zwei Wochen informiert, hat aber bislang nichts unternommen, sondern (mit Erfolg)
angeregt, die Angestellten sollten Mausefallen kaufen und selbst aufstellen.
Die Mäuseplage wird aber immer größer; der Lagerraum wird darum nicht mehr als Pausen- und
Aufenthaltsraum genutzt, die persönlichen Dinge lassen die Angestellten derzeit in einer der Umkleidekabinen.
Nun soll der Besitzer "dieser Tage" vorhaben, einen Kammerjäger einzusetzen... angeblich.
2. Meine Tochter muss - wie die anderen Angestellten auch - nicht nur jeden Abend den Teppichboden
und Boden des Ladens saugen, sondern auch feucht wischen und die Toilette putzen.
3. Überstunden
werden nicht bezahlt, sondern müssen durch den Quasi-"Kauf" von Kleidungsstücken der
Marke des Ladens ausgeglichen werden.
4. Sowohl der Laden als auch der Lagerraum werden per Videokamera überwacht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles rechtens ist und wäre sehr dankbar für einen Rat: Was kann
man hier tun, ohne Betriebsrat?
-- Editier von kaskade am 15.02.2017 22:04
-- Editier von kaskade am 15.02.2017 22:39
Unzumutbare Arbeitsbedingungen...?
15. Februar 2017
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Frage vom 15. Februar 2017 | 22:03
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
Unzumutbare Arbeitsbedingungen...?
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kaskade hat einen Anwalt dazugeholt.
Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.
#2
Antwort vom 16. Februar 2017 | 00:42
Von
Status: Unbeschreiblich (128633 Beiträge, 41007x hilfreich)
Zitat1. Seit mehr als zwei Wochen befinden sich im Lagerraum des Ladens Mäuse. :
Sofern das keine Tierhandlung ist, wäre der Arbeitgeber zur Bekämpfung verpflichtet.
Wenn er sich weigert, könnte man auch die Behörden informieren.
ZitatDieser Lagerraum muss von den Angestellten als Pausenraum benutzt werden :
Das könnte bau- und gewerberechtlich problematisch sein.
Zitat2. Meine Tochter muss - wie die anderen Angestellten auch - nicht nur jeden Abend den Teppichboden und Boden des Ladens saugen, sondern auch feucht wischen und die Toilette putzen. :
Kommt darauf an, was genau im Arbeitsvertrag steht.
Zitat3. Überstunden werden nicht bezahlt, sondern müssen durch den Quasi-"Kauf" von Kleidungsstücken der Marke des Ladens ausgeglichen werden. :
Was genau steht zum Thema "Überstunden" in den arbeitsvertraglichen Regelungen?
Zitat4. Sowohl der Laden als auch der Lagerraum werden per Videokamera überwacht. :
Da der Lagerraum auch als Pausenraum genutzt wird, wäre das nicht zulässig.
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dazugeholt von kaskade
#3
16. Februar 2017 | 10:49
Sehr geehrter Fragesteller,
als wirksamste Art und Weise könnte hier eine anonyme Anzeige bei der Gewerbeaufsicht und beim Gesundheitsamt mit Bildern belegt dienen. Dies erspart ihr zum einen Ärger mit dem Vorgesetzen und zum Anderen wird die Behörde dafür sorgen, dass sich die Zustände mittels Kontrollen ändern.
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