Hallo, ist ein Absage-schreiben auf eine Bewerbung(Einzelhandel )eine Urkunde?
Vielen Dank
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Urkunde?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn ich mich jetzt an meine strafrechtlichen Vorlesungen etc. erinnere, ist eine Urkunde eine verkörperte Gedankenerklärung,die zum Beweis einer rechtserheblichen Tatsache geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
Die Begriffsbestimmungen in anderen Rechtsgebieten sind ähnlich. Zumindest spielt immer eine verkörperte Gedankenerklärung einer Person eine Rolle.
Von daher würde aller Voraussicht nach das Absageschreiben, als Urkunde zu werten sein (es sei denn man könnte z.B. den Aussteller nicht erkennen).
Was mich aber interessieren würde: Warum wird diese Frage im Forum Arbeitsrecht gestellt? Was steckt dahinter?
Ich würde eine Unterscheidung machen zwischen Urkunde und Dokument.
Aber ohne Kontext und Fragehorizont wirklich eine müßige Diskussion.
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