Urkunde?

19. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.04.2016 10:31:22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Urkunde?

Hallo, ist ein Absage-schreiben auf eine Bewerbung(Einzelhandel )eine Urkunde?
Vielen Dank


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7006 Beiträge, 3925x hilfreich)

Wenn ich mich jetzt an meine strafrechtlichen Vorlesungen etc. erinnere, ist eine Urkunde eine verkörperte Gedankenerklärung,die zum Beweis einer rechtserheblichen Tatsache geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt.

Die Begriffsbestimmungen in anderen Rechtsgebieten sind ähnlich. Zumindest spielt immer eine verkörperte Gedankenerklärung einer Person eine Rolle.

Von daher würde aller Voraussicht nach das Absageschreiben, als Urkunde zu werten sein (es sei denn man könnte z.B. den Aussteller nicht erkennen).

Was mich aber interessieren würde: Warum wird diese Frage im Forum Arbeitsrecht gestellt? Was steckt dahinter?

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Ich würde eine Unterscheidung machen zwischen Urkunde und Dokument.
Aber ohne Kontext und Fragehorizont wirklich eine müßige Diskussion.

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