Urlaub, 6 Tage Woche und Rufbereitschaft

24. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2022 21:18:29
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Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaub, 6 Tage Woche und Rufbereitschaft

Hallo Leser, mein Fall scheint mir etwas komplizierter zu sein, weil ich Internet einfach keinen passenden Vergleich gefunden habe, und mich deshalb dazu entschied, es hier im Forum zu versuchen.

-> folgende Informationen vorab:

Ich befinde mich in der Ausbildung und bekomme eine feste, reguläre Ausbildungsvergütung.
Die angestrebte Ausbildung ist Kauffrau/-mann für Büromanagement.
Ich arbeite in einem Betrieb, wo Rufbereitschaftsdienst von Nöten ist und es demnach einen Dienstplan für die Rufbereitschaft gibt.
Wegen der Branche musste ich mich dazu bereit erklären, auch Rufbereitschaft zu übernehmen, welche vermutlich gegen Mitte des Jahres für mich erstmals eingeplant sein wird.
Aktuell habe ich nichts mit der Rufbereitschaft zutun.

Daher arbeite ich regulär Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr.
Rufbereitschaft gilt regulär von Fr Nachmittag bis Mo Morgen.

In meinem Vertrag steht eine 6-Tage Woche und dass ich mich dazu bereit erkläre, Rufbereitschaftsdienst zu übernehmen. Die Vergütung für die Rufbereitschaft ist schon in der Ausbildungsvergütung enthalten. Ich bekomm also weder frei noch extra Bezahlung, wenn ich am Wochenende arbeiten muss.
Ich habe die Mindesturlaubstage von 24.

Zu Beginn meiner Ausbildung wurde mir erklärt, dass der Rufbereitschaftsdienst für das ganze Jahr vorab geplant wird, damit jeder weiß, wann er arbeiten muss.
Durch neue Kollegen und meine eigene Einarbeitung ist der aktuelle Rufbereitschaftsdienst aber noch nicht in Stein gemeißelt und nur für die nächsten paar Wochen einsehbar.


-> Fragen und Gedanken, die sich bei mir eröffnet haben:

Wenn meine Kollegin Rufbereitschaft hat, muss niemand anders "bereit" sein. Sonst wäre ja nicht die Kollegin für die Bereitschaft eingetragen, sondern auch noch andere. Meine eigene Interpretation.

Das bedeutet doch, dass ich an allen Wochenenden, an denen ich persönlich nicht für Rufbereitschaft eingetragen bin, auch nicht damit rechnen muss, dass mich jemand anruft und ich noch arbeiten muss. Oder?

Und wenn doch, wieso wird man dann überhaupt im Kalender eingetragen, wenn doch jeder Angestellte bereit sein müsste?

Wenn nein, wieso muss ich mir dann an Wochenenden (genau genommen Samstags), an denen jemand anders Rufbereitschaft hat, frei nehmen?
Was ist dann der Sinn hinter der Eintragung der Rufbereitschaft?

Das bedeutet für mich im Umkehrschluss eigentlich, dass ich ja doch immer bereit sein müsste?!

Mir fehlte dann aber der "Ausgleich", weil man nie zur Ruhe kommt, da es sich ja dann um jedes Wochenende handelt.

Und was ist mit freizeitlichen Aktivitäten?

Angenommen ich habe nächsten Samstag was vor und bin nicht für Rufbereitschaft eingetragen, muss ich mir dann dafür Urlaub nehmen? Weil ich hab ja 'ne 6 Tage Woche.

Muss ich mir dafür dann Urlaub nehmen, weil es sein könnte, dass ich noch angerufen werde, weil der Kollege mit der Rufbereitschaft überlastet ist und Hilfe braucht?

Doch dann müsste ich ja eigentlich auch eingetragen sein, oder nicht?
Dürfte ich in dem Fall der Überlastung noch spontan gerufen werden, obwohl ich nicht eingetragen bin?
Muss ich mir für jede Samstags-Aktivität, die ich habe, frei nehmen?

Und wenn nein, knüpfe ich wieder oben an: Wieso muss ich mir Samstage frei nehmen, an denen jemand anders den Bereitschaftsdienst hat?

Und Wieso habe ich eine 6-Tage Woche, obwohl ich bei Rufbereitschaft auch Sonntags arbeiten muss?


-> Hintergrund ist, dass ich einen Freitag für einen Termin frei brauchte und mir den als Einzelurlaubstag (es hätte ja zB auch ein Mittwoch sein können) frei nehmen wollte.
Weil der Freitag aber vor einem Samstag ist, an dem ich normalerweilse aber eh nicht arbeiten müsste und schon lange jemand anders für den Dienst eingetragen war, musste ich mir -dennoch- den Samstag frei nehmen.

Also, ich hab eigentlich sowieso jedes Wochenende frei, weil ich noch gar nicht in die Planung integriert bin, musste mir aber dennoch Urlaub nehmen. Und selbst wenn ich integriert wäre, hätte ich ihn mir auch nehmen müssen, obwohl jemand anders eingeteilt war.

Macht das alles so Sinn?
Läuft das bei anderen auch so?
Ist meine Logik irgendwo fehlerhaft?
Kann mir jemand erklären, wie das funktioniert?

Kann mir jemand generell erklären, inwiefern die 6 Tage Woche Sinn machen, wenn man eigentlich 7 Tage arbeitet, wenn man Rufbereitschaft hat?
Und wieso mir das so spanisch mit dem Urlaub an Samstagen vorkommt?

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16 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zu viele Fragen, um auf jede einzugehen, scheint mir.
Generell: Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps - will heißen: entweder bist du zur Arbeit eingeteilt, oder du hast frei. Im Frei musst du für den AG in keiner Weise erreichbar sein und auch nichts einplanen, was mit Arbeit zu tun hat. Bei Rufbereitschaft muss man aber so planen, dass man innerhalb einer gewissen Zeit am Arbeitsort sein kann. RB und Ausbildung ist dann noch ein Thema für sich - ich meine, dass du dich gegen RB wehren kannst, wenn die nix mit Ausbildung zu tun hat. RB wäre für einen Azubi auch zweifelhaft, wenn er im Ernstfall alleine gelassen würde mit der Aufgabe.
Zur Rufbereitschaft lies https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=93413

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Fregs):
Wegen der Branche musste ich mich dazu bereit erklären, auch Rufbereitschaft zu übernehmen,

Rufbereitschaft bei einem Azubi ist sehr kritisch zu hinterfragen, insbesondere bei einem Kauffrau/-mann für Büromanagement.
Müsste man also prüfen, was genau dort gemacht werden soll.



Zitat (von Fregs):
Die Vergütung für die Rufbereitschaft ist schon in der Ausbildungsvergütung enthalten. Ich bekomm also weder frei noch extra Bezahlung, wenn ich am Wochenende arbeiten muss.

Das dürfte rechtswidrig sein. Von daher würde ich überlegen den Ausbildungsbetrieb darauf hinzuweisen. Notfalls müsste man halt klagen.



Zitat (von Fregs):
Meine eigene Interpretation.

Und wie ist die Interpretation der Firma?



Zitat (von Fregs):
Wenn nein, wieso muss ich mir dann an Wochenenden (genau genommen Samstags), an denen jemand anders Rufbereitschaft hat, frei nehmen?

Weil man eine 6 Tagewoche hat, also 6 Tage arbeitet. Will man nur 5 Tage arbeiten, muss man sich halt den 6 Tag frei nehmen.



Zitat (von Fregs):
Angenommen ich habe nächsten Samstag was vor und bin nicht für Rufbereitschaft eingetragen, muss ich mir dann dafür Urlaub nehmen?

Wenn man dann hätte arbeiten müssen, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Angenommen ich habe nächsten Samstag was vor und bin nicht für Rufbereitschaft eingetragen, muss ich mir dann dafür Urlaub nehmen?
/// ... arbeite ich regulär Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr.

Also - entgegen der Überschrift - offenbar doch eine 5-Tage-Woche.
Du hast weder RB, noch bist du auf andere Weise deinem AG verpflichtet; Urlaub ist nur für Zeiten zu beantragen, in denen man sonst arbeitspflichtig wäre - hilfreich, sich dazu zu vergegenwärtigen, dass das Wort Urlaub verwandt ist mit 'Erlaubnis' (noch erkennbar in 'mit Verlaub'). Keine Arbeitsverpflichtung > Frei > Freiheit zu tun, was beliebt. Verreisen, Feiern, Ausschlafen und das Telefon abstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.06.2022 21:18:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und ja, sehr viele Fragen. Weil ich da einfach noch nicht ganz durchblicke.

Danke aber an blaubär, auch der Link hilft mir weiter. Dass immer ein Ausbildunger zur Verfügung stehen muss, wusste ich sogar, aber hatte ich gar nicht mit der Samstagsarbeit in Verbindung gebracht.

Ich arbeite übrigens bei einem Bestatter - aber eben als Bürokauffrau und soll Samstags oder Sonntags, je nach dem, ob der Fall eintritt, Trauergespräche führen.

Zitat (von blaubär+):
/// Angenommen ich habe nächsten Samstag was vor und bin nicht für Rufbereitschaft eingetragen, muss ich mir dann dafür Urlaub nehmen?
/// ... arbeite ich regulär Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr.

Also - entgegen der Überschrift - offenbar doch eine 5-Tage-Woche.
Du hast weder RB, noch bist du auf andere Weise deinem AG verpflichtet; Urlaub ist nur für Zeiten zu beantragen, in denen man sonst arbeitspflichtig wäre - hilfreich, sich dazu zu vergegenwärtigen, dass das Wort Urlaub verwandt ist mit 'Erlaubnis' (noch erkennbar in 'mit Verlaub'). Keine Arbeitsverpflichtung > Frei > Freiheit zu tun, was beliebt. Verreisen, Feiern, Ausschlafen und das Telefon abstellen.


Genau das ist es ja, was mich so verwirrt. Ich arbeite regulär zu normalen Bürozeiten, hab aber dennoch die 6 Tage Woche in meinem Vertrag und muss mich zuküntig auf Wochenendarbeit einstellen.
-Altuell- habe ich keine Rufbereitschaft, mein Chef plant mich aber zur Jahresmitte dafür ein.
Und trotzdem muss ich mir bereits jetzt Samstage frei nehmen, wenn ich eine Woche Urlaub haben möchte, oder wenn ich Freitags einen Termin habe, für den ich eigentlich gerne nur allein den Freitag frei nehmen würde.
Bisher habe ich aber auch so schon an zwei Samstagen gearbeitet, was aber 2-3 Tage vorher besprochen wurde - also das war kein Rufbereitschaftsfall.



Danke auch an Harry van Sell.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fregs):
Die Vergütung für die Rufbereitschaft ist schon in der Ausbildungsvergütung enthalten. Ich bekomm also weder frei noch extra Bezahlung, wenn ich am Wochenende arbeiten muss.
Das dürfte rechtswidrig sein. Von daher würde ich überlegen den Ausbildungsbetrieb darauf hinzuweisen. Notfalls müsste man halt klagen.

Ich muss an den Berufsschultagen nicht mehr in den Betrieb fahren (vor allem aber weil die Anfahrt etwa 1 Stunde dauert), und deshalb wurde mir gesagt, wenn ich mal Rufbereitschaft habe, würde es sich damit auslgleichen.
Nicht sicher ob das legit ist.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fregs):
Meine eigene Interpretation.
Und wie ist die Interpretation der Firma?
Die lautet eher inoffiziell, dass ich "in der Not" evtl. doch mal angerufen werden könnte.


---

ich bin übrigens Ü18, weshalb irgendwelche Jugendschutzgesetze leider nicht greifen würden



-- Editiert von Fregs am 24.03.2019 17:25

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Bürokauffrau

Dass eine Bürokauffrau Trauergespräche führen soll, scheint mir doch weitab von den Kernaufgaben zu liegen; sprich: dürfte kaum zu deinen Aufgaben gehören. Vielleicht liege ich aber auch falsch. In meinen Augen doch problematisch, eine Azubine mit so einer sensiblen Aufgabe loszuschicken.
Diese Frage scheint mir derzeit das Hauptthema zu sein.
Und ja, 24 U-Tage nach BUrlG gelten für die Werkwoche Mo-Sa - kein Problem, wenn AN nur volle Wochen Urlaub nehmen. Ziel des BUrlG ist zu gewährleisten, dass AN 4 Wochen Erholungsurlaub hat. Wie sich das mit den Einzeltagen verhält, solltest du derzeit beobachten, inwieweit sich das auswirkt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Fregs):
Die lautet eher inoffiziell, dass ich "in der Not" evtl. doch mal angerufen werden könnte.

Nun ja, man muss ja nicht abheben.



Zitat (von Fregs):
aber eben als Bürokauffrau und soll Samstags oder Sonntags, je nach dem, ob der Fall eintritt, Trauergespräche führen.

Ich habe arge Zweifel das das führen von Trauergesprächen zu den Aufgaben des Berufes Kauffrau/-mann für Büromanagement gehört. Auch wenn Kundenkommunikation einen Teil ausmacht, sind Trauergespräche doch etwas anderes.


Welche Ausbildung zum führen solcher Gespräche hat man denn schon erhalten bzw. welche bekommt man bis zur RB?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12301.06.2022 21:18:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Ganz grundsätzlich mache ich da viele Arbeiten, die nichts mit meiner Ausbildung zutun haben, das ist mir auch bereits bewusst... ich dachte allerdings dass die Trauergespräche eine Grauzone sind, und beziehe mich damit auf Teil 2.1 c) des Ausbildungsrahmenplans der Büromanagement Azubis "Kundenbeziehungsprozesse -> c) "situationsgerecht und kundenorientiert Auskunft geben und beraten."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Rufbereitschaft steht nicht im Ausbildungsrahmenplan (vermute ich ganz schwer) kundengerechte Auskunft kann man in dem Job wohl jeden Tag geben.
Sie haben ja auch unter dem Link nachgelesen, Azubis erhalten für diese Bereitschaft keine Entlohnung oder frei, weil Rufbereitschaft während einer Ausbildung in der Regel nicht vorgesehen ist.
Die Kammer hat einen Ausbildungsvertrag genehmigt, in dem die Übernahme von Rufbereitschaften gefordert wird? Finde ich merkwürdig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12301.06.2022 21:18:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun ist es so, dass laut des Links ganz oben im ersten Post von blaubär steht, dass Rufbereitschaft in der Ausbildung einzukalkulieren ist, solang es dem Ausbildungszweck dient.
Und da es sich in meinem Fall ja auch um Beratungsgespräche handeln würde, wäre das ggf. legitim.
Kann mir leider nur schwer vorstellen, in wie weit der o.g. Absatz des Ausbildungsrahmenplans mit der Trauergespräch-rufbereitschaft übereinstimmt...

Ich weiß jetzt aber auch nicht so recht, wie ich vorgehen soll.
Ich fürchte, wenn ich meinem Chef sage, dass das alles nicht zu meiner Ausbildung gehört, wird er mir sagen, dass er dann gar keine Arbeit mehr für mich hat..
Ich weiß nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Du bist in der Ausbildung. Da sollte die IHK doch helfen können. Mir kommt der Gedanke, dass oder ob ein Bestatter am Ende womöglich unter einem Trauergespräch doch nur ein Verkaufsgespräch verstehen könnte. Dann hätte freilich ich eine unzutreffende Vorstellung von einem 'Trauergespräch' und das Erlernen der notwendigen Techniken würde dann doch eher zum Berufsbild Bürokauffrau passen.

Was sich mit Ausbildung nicht verträgt bzw. mit RB in der Ausbildung ist ganz sicher, dass du am WE offenbar alleine die Rufbereitschaft wahrnimmst und also auch ggf. alleine zu den Hinterbliebenen fahren sollst. Unter der Woche wird doch auch wohl Gelegenheit sein, an solchen Gesprächen teil zu nehmen. Jedenfalls leisten Azubis in aller Regel begleitete Arbeit und sind nicht einfach billige Arbeitskraft für alle Zwecke oder speziell zur Entlastung des Chefs von Wochenendlasten; der Tod hält sich nicht an Arbeitszeiten, das ist klar.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mir kommt der Gedanke, dass oder ob ein Bestatter am Ende womöglich unter einem Trauergespräch doch nur ein Verkaufsgespräch verstehen könnte.

Es ist ein Bestatter und kein Pastor oder Seelsorger, d.h. selbstverständlich steht das geschäftliche klar im Vordergrund. Die Bezeichnung "Trauergespräch" ist Marketing-Sprache, das klingt halt einfach besser als "Verkaufsveranstaltung in einer Ausnahmesituation".

Ich würde davon ausgehen dass derartige Verkaufsgespräche in den traditionell kleinen Bestattungsunternehmen bei Bedarf sehr wohl auch vom Büropersonal geführt werden. Ob man Azubis dafür jedoch mit Rufbereitschaft belegen kann und diese ohne aufwandsbezogene Zusatzvergütung oder entsprechenden Zeitausgleich verlangen kann würde ich eher verneinen. Ebenso die Frage ob man einen Azubi ohne Unterstützung in eine derartige Situation stellen sollte.

Die IHK ist hier sicher eine gute Anlaufstelle. Ansonsten: Bist Du bereits volljährig? Wenn nicht wird die Sache eh ganz einfach.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12301.06.2022 21:18:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau das meine ich. Allerdings ist es mMn eben fraglich, ob nicht evtl ausschließlich Bestattungsfachkräfte ein solches Gespräch halten sollten, aber eben nicht Bürokaufleute..
Da ich es selbst so empfinde, dass das nicht ganz deutlich ist und man das auch keinem Schriftstück so richtig entnehmen kann, war ich da bisher eben überfragt.
Und ja, die Kammer wird ggf. weiterhelfen können und ich werd mich da nochmal informieren.

Welche Fragen für mich offen bleibt, ist ehrlich gesagt aber immer noch das mit der 6 Tage Woche, die eigentlich nie wirklich statt findet.
Meine Kollegen müssen ja auch Bereitschaftsdienst machen und arbeiten demnach auch mal 7 Tage, wenn viel an den Wochenenden ansteht, da ist das doch keine 6 Tage Woche mehr?!
Gleiches eben auch andersrum, für die Kollegen, die (noch) keine Trauergespräche und somit auch keinen Bereitschaftsdienst machen. Ich arbeite 5 Tage die Woche, muss mir für Urlaub aber 6 freinehmen.

Gibts da keine Möglichkeit, das vertraglich anders zu regeln? Das scheint mir irgendwie alles so undurchsichtig und verwirrend.

Auch meine Kollegen sind etwas verwirrt deshalb. Denn angenommen (sehr vereinfachtes Beispiel) man arbeitet 12 Samstage im Jahr. Muss das wirklich als 6 Tage Woche im Vertrag stehen? Wieso nicht als 5 Tage Woche, wo die Wochentage wechseln? Man also beispielsweise für die Samstagsarbeit, die man wegen der Rufbereitschaft arbeiten musste, an einem anderen Tag ausgeglichen bekommt?

Oder darf eine 5 Tage Woche nur in Bezug auf Arbeitstage im Vertrag stehen und eine 6 Tage Woche als Werktage?
Bloß hätte das in meinem Fall ja dann auch nichts auszusagen, weil Werktage ja alle Tage, die nicht Sonn und Feiertage sind, aber wir müssen ja ggf. auch Sonntags arbeiten.. Mich verwirrt das alles total.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Also vielleicht hilft das, die Verwirrung zu klären: RB wird dem Freizeitbereich zugerechnet und deswegen kommt es bei aller RB gleichwohl nicht zu einer 6- oder gar 7-Tagewoche. Und damit es nicht zu einfach wird (Ironie): Wenn es zum Einsatz kommt, gilt die Zeit natürlich als AZ und ist auf die Wochen-AZ anzurechnen.
Was die Sache bei euch vmtl. noch kniffeliger macht: RB darf eigentlich nur angeordnet werden, wenn es wirklich ausgesprochen selten zu einem Einsatz kommt. Am besten googelst du Rufbereitschaft.
Und ja, auf den Unterschied wollte ich hinaus, dass solche Gespräche wohl Sache eines gelernten Bestatters sind oder sein sollten. Wenn es denn gelernt wird.
Natürlich wäre es in deinem Fall besser, wenn klar wäre, dass du eine 5-Tagewoche hast. Das Rumgeiere mit Arbeits- vs. Werktagen ist da wirklich nicht zu verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12301.06.2022 21:18:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Das hilft auf jeden Fall weiter. Dankesehr. Ich werd mich jetzt noch weiter zu dem Thema belesen und schauen wie ich die gesamte Situation verbessern kann. Danke bis hier für alle Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1532 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Fregs):
ich arbeite Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr.
Rufbereitschaft gilt regulär von Fr Nachmittag bis Mo Morgen.

In meinem Vertrag steht eine 6-Tage Woche


Es bräuchte nicht vertraglich vereinbart zu sein, daß an allen 6 Werktagen gearbeitet werden muß - dies ist die gesetzliche Regelung.

Welche Wochenarbeitszeit ist vereinbart? Wenn die Wochenarbeitszeit auf die (gesetzlich höchstzulässigen) 6 Tage pro Woche verteilt würde, wäre die tägliche durchschnittliche Arbeitszeit entsprechend kürzer.

Zitat:
Ich habe die Mindesturlaubstage von 24.


Zitat:
ich arbeite [5 mal pro Woche] von 8 bis 17 Uhr.


40-Stundenwoche, 5-Tage-Woche.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12301.06.2022 21:18:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hm, naja. So wie ich es bei meinem Kollegen bisher mitbekommen habe, gelten bis 14 Uhr Samstags normale Arbeitszeiten und alles darüber hinaus wird mit Freizeit abgefeiert. Die Stunden werden allerdings nirgendwo notiert, solang es mein Kollege sich nicht selbstständig drum kümmert.. Auch das Abfeiern muss er dann selbst ansprechen.. sonst passiert da nichts. Aber ich schätze so läuft das in vielen Betrieben.

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