Guten Morgen
Ich bin seit Mitte Januar 2010 Krank und ein Ende ist nicht in sicht.
1. Ich habe noch Resturlaub aus 2009. Was passiert damit ?
2. Was passiert mit dem Urlaub aus 2010 ?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Jonny
Urlaub,Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
zu deiner 1. Frage: Dies beantwortet das Bundesurlaubsgesetz. Der Urlaub ist im laufendem Jahr zu gewähren. Der Anspruch endet generell am Ende des Jahres.
Die Praxis sieht natürlich anders aus: Kann der Urlaub im Laufenden Jahr nicht genommen werden, ist dieser vom AG im folgendem Jahr zu gewähren (bis zum 31.03.)!
Aufgrund von Krankheit konntest du deinen Urlaub aber nicht einfordern. Dein Urlaub aus 2009 verfällt also nicht!!!!
zu deiner 2. Frage: Das kommt darauf an wie lange du Krankgeschrieben bist. Sowohl der Urlaub 2009 als auch von 2010 muss dir gewährt werden!
... nach einem urteil des eugh ist auch die grenze 31.3. hinfällig. wieweit das aber schon in nationales recht umgesetzt ist, weiß ich nicht.
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"... nach bestem Wissen .
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