Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitsvertrag in dem Arbeitszeit wie folgt geregelt ist:
"Die Arbeitszeit beträgt 20 Stunden je Woche und an 4 Tagen."
Urlaub ist regelt mit:
"Der Arbeitnehmer erhält 30 Arbeitstage Urlaub."
Da ich verpflichtet bin 4 Tage in der Woche für die Firma tätig zu sein muss ich meines Wissens nach auch nur 4 Tage Urlaub/Woche nehmen. Ist das richtig? Demnach hätte ich 7,5 Wochen Urlaub. Letztes Jahr wurde das so praktiziert und genehmigt, dieses Jahr kamen sie auf mich zu das Ihnen nun (nach 1 1/2 Jahren) der Fehler aufgefallen sei und ich jetzt 5 Tage/Woche Urlaub nehmen muss und dann "nur" noch 6 Wochen Urlaub habe.
Was ist nun mein Recht?
Urlaub 4 Tage Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn es so im Vertrag formuliert ist, dann hast Du in der Tat 7,5 Wochen Urlaub. Mag durchaus sein, dass es anders gemeint war, die Formulierung ist aber so eindeutig, dass hier nichts anderes hineininterpretiert werden kann.
So weit aus rechtlicher Sicht. Ob man im Sinne eines guten Verhältnisses zum Arbeitgeber auf die - üblichen und schon deutlich über dem gesetzlichen Anspruch liegenden - 6 Wochen heruntergeht, muss man dann selber wissen.
-- Editiert von JogyB am 13.04.2016 21:18
Vielen Dank für Ihre Antwort. Da mir vorgeworfen wurde das meine Sichtweise falsch wäre, habe ich mich für die rechtliche Sicht diesbezüglich interessiert. Zu Gesprächen und Kompromissen war ich durchaus bereit, nur soll ich mich auf mehreren Ebenen erheblich verschlechtern. Da möchte ich dann in den kommenden Verhandlungen vorbereitet sein.
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Zitat"Der Arbeitnehmer erhält 30 Arbeitstage Urlaub." :
Nur zur Sicherheit. Ist das die vollständige Urlaubsregelung oder gibt es danach noch mehrere Klauseln, die sich mit Urlaub beschäftigen. Wenn ja, wäre es hilfreich mal komplett zu posten.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Absatz 2 besagt folgendes:
" Zeitpunkt des jeweiligen Urlaubsantritt ist mit den betrieblichen Notwendigkeiten abzustimmen. Während des Urlaubs ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit untersagt."
Hat somit nichts damit zu tun, richtig?
Zur Arbeitszeit und Überstunden ist noch folgendes (meiner Sicht nach unrelevant)
Absatz 2:
" Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenregelung richten sich nach den betrieblichen Regelungen unter der Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernissen."
Absatz 3:
" Der AG ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteneinteilung vorzunehmen."
Absatz 4:
"Der AG ist berechtigt Überstunden anzuordnen."
Absatz 5:
Überstundenabgeltung (führe ich nicht weiter aus, müsste ja ebenfalls unerheblich sein)
Für mich beziehen sich die aufgezählten Absätze lediglich auf die tägliche Arbeitszeiten Verschiebung innerhalb der 20 Std an 4 Tagen. Sehr ich das richtig?
Vielen Dank für die Hilfe!
ZitatAbsatz 3: :
" Der AG ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteneinteilung vorzunehmen."
Das könnte auch die Verteilung der Arbeitszeit auf mehr als vier Tage betreffen.
Ob das allerdings Auswirkungen auf die Urlaubsregelung hat, glaube ich nicht.
Der AG scheint hier wirklich nicht aufgepasst zu haben. In unseren Vertragsmustern haben wir daher immer den Hinweis beim Urlaub drin, dass von einer 5-Tage-Woche ausgegangen wird und bei Erbringung der Arbeitsleistung an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche der Urlaubsanspruch sich entsprechend erhöht oder reduziert .
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