Urlaub 400 Euro-Job anschl. Vollzeit

29. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Marina-W
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub 400 Euro-Job anschl. Vollzeit

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf den Urlaubsanspruch bei einem 400 Euro-Job. Ich weiß bereits, dass, wenn nichts vertraglich geregelt ist, das Bundesurlaubsgesetz greift. Soweit so gut.


Zur Situation: Ich begann meine 400-Euro-Stelle am 20.06.2011

Am 18.10. bekam ich im selben Betrieb einen befristeten Arbeitsvertrag (Vollzeit) für die Dauer von 6 Monaten. Der 400 Euro-Job wurde damit auch abgemeldet zu diesem Zeitpunkt. Zählt das als Umwandlung?


Wie sieht es nun mit Urlaubsanspruch aus, der noch offen ist? Mein Chef schob dies immer wieder vor sich her, meinte "Muss ich mal sehen, obs da überhaupt Urlaub für gibt" und solche Sachen...

Ich weiß auch nicht, ob die 6-monatige Wartezeit erfüllt ist, da ich danach ja weiter in dem Betrieb gearbeitet habe, nur eben dann in Vollzeit, oder ob das nur der Fall wäre, wenn ich wirklich 6 Monate halbtags schon dagewesen wäre.

Urlaub habe ich nicht einen Tag genommen in der Minijob-Zeit, ich war zwischenzeitlich mal einen einzigen Tag daheim, sowie 3 Tage beim Staplerlehrgang, habe die Zeit aber jedesmal wieder reingearbeitet, indem ich länger geblieben bin. Die Arbeitszeit betrug im Minijob 66,5 Std. im Monat, bei einer 5 Tage-Woche. Auch problematisch, dass ich nicht 4 volle Monate im Minijob war, für den vierten Monat fehlen 2 Tage.


Kann mir da jemand weiterhelfen?

Wir haben nicht das beste Verhältnis und ich habe dort genug mitgemacht. Nun sucht er kurz vor Ende nach Gründen, um mich irgendwie noch rauszubekommen, gestern erst eine Abmahnung bekommen, für eine Nichtigkeit, die sonst Gang und Gebe war, auch die Kollegen waren verblüfft. Will meinem Chef keins reinwürgen oder so, nicht falsch verstehen. Aber schenken möchte ich diesem Menschen auch nichts.


Bin für jede Hilfe dankbar.

LG

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-- Editiert Marina-W am 29.03.2012 11:15

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Mit der Umwandlung des 400 Euro-Jobs in einen Ganztagsjob beginnt m.E. ein ganz neuer Vertrag (so ist es bei uns). Selbstverständlich erwirbst du mit Beginn des neuen Jobs auch Urlaubsansprüche. Diese 6 Monate dienen nur als "Urlaubssperre", d.h., dass du in dieser Zeit noch keinen Urlaub nehemn darfst/kannst. Mehr heißt das m.E. nicht.
Der Urlaub aus dem 400 €-Job muss dir gewährt werden (eigentlich bis zum 31.03. d. Folgejahres).

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Worüber reden wir eigentlich? Wenn dein Minijob vom 20.6. bis 18.8. 2011 währte, dann hast du aus der Zeit Anspruch für 1 Monat - wie viele Tage es dann sind, hängt davon ab, an wieviel Tagen du gearbeitet hast.
Dein befristeter Vollzeitvertrag würde dann am 18. 4. enden - wenn die Befristung überhaupt rechtens ist. Da Minijobs sich arbeitsrechtlich eigentlich in Nichts von andern AV unterscheiden, könnte es sein, dass du einen unbefristeten Minijob hattest, auf den dein AG einen befristeten Vollzeitvertrag setzen will - das ist aber unzulässig nach dem TZBefrG. Dort Par. 14 Abs.2 Satz 2

"(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat ."

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#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ Wasweissich? und blaubär+

Aus welchem Grund teilt ihr das seit 20.6.2011 durchgängige Beschäftigungsverhältnis in zwei voneinander getrennt zu sehende auf?

Wenn jeder Personaler bei einer Änderung der Arbeitszeit und Entlohnung die Betriebszugehörigkeit kappen und die Urlaubsansprüche neu berechnen müsste, gäbs aber viel zu tun ... ;o)

Problematisch sehe ich hier allerdings die Verfallsgrenze 31.3. für Urlaubsansprüche aus 2011.




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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"


-- Editiert Schnuckelchen am 30.03.2012 12:57

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

@schnuckelchen
... ich sehe es auch so, dass das Beschäftigungsverhältnis durchgängnig ist. Gleichwohl gibt es zwei Vertragsverhältnisse, eben von Mini auf Maxi. Das ist keine Kleinigkeit. Mir geht es darum, dass die Befristung womöglich falsch ist. Demgegenüber ist die Frage nach dem Urlaubsanspruch für 1 Monat aus der Minijobzeit wahrscheinlich auch mini.
Wenn Marina deswegen "rumnörgelt" und "nervt", dürfte der AG versucht sein, sie nicht über die Befristung hinaus zu beschäftigen.

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#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@blaubär+

Deine Bedenken wegen der möglicherweise unzulässigen Befristung teile ich - keine Frage. Auch das jetzt eingeläutete Verhalten des AG, zu unverständlichen Abmahnungen zu greifen, deutet darauf hin, dass dies auch dem AG inzwischen aufgegangen ist und er nach anderen Möglichkeiten sucht, das Arbeitsverhältnis wie von ihm angedacht zu Mitte April zu beenden. Und das wohl auch dann, wenn keine Urlaubsanspruchs-Nörgelei erfolgen wird.

Allerdings sehe ich daraus keinen Zusammenhang zur Ausgangsfrage. Meines Erachtens verfallen morgen sämtliche Ansprüche aus 2011, so dass davon eh maximal noch ein Tag - nämlich morgen - genommen werden könnte und der ganze Rest futsch ist. Und das völlig unabhängig davon, wie man rechnet.



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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"



-- Editiert Schnuckelchen am 30.03.2012 13:13

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