Kann mann mir den Urlaub nach 4 Monatiger Betriebszugehörigkeit kpl. nach eigener Kündigung streichen, weil ein Anspruch angebl. erst nach 6 Monaten zusteht ? Der anspruch kann doch nicht komplett verfallen, oder ?
Urlaub - Der anspruch kann doch nicht komplett verfallen, oder ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Doch, das ist korrekt. Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6-monatiger Tätigkeitsdauer, falls in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Siehe auch § 5
Bundesurlaubsgesetz.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Hallo, es besteht zumindest Anspruch auf 4/12 des gesetzlichen [Mindest-]Jahresurlaubs (= 24 Werktage) insofern tatsächlich 4 Monate der Beschäftigung zusammen gekommen sind. Wenn er nicht gewährt bzw. genommen werden konnte, dann ist er auszuzahlen.
@ ikarus Ich verstehe die Anfrage nicht so. dass der komplette Jahresurlaub 'gestrichen' wurde, sondern dass es auch keine anteiligen Urlaubs[abgeltungs]anspruch hier geben soll.
MfG
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... wie venotis.
ggf. ist noch von bedeutung, dass nur für volle monate der anteilige urlaub zu beanspruchen ist.
@venotis: Du hast natürlich Recht. Anteilig muss der Urlaub natürlich gewährt werden.
Gruß!
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