Urlaub Entgelt

1. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Badmi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub Entgelt

Ich bin nunmehr seit 17 Jahren (36 Jahre alt) in einem Einzelhandelsbetrieb tätig. Bis vor 2 Jahren war mein Urlaub immer 30 Tage.
Nun habe ich vor 2 Jahren vereinbart das ich wöchentlich 2 Tage weniger arbeite.
Vorher mon bis fr (je 8Std) und Samstag (4Std)
Jezt mon und donnerstag frei

Jetzt werden mir nur noch 21 Tage Urlaub zugesprochen.
Zudem ist für mich der Knackpunkt: Mon und Don sind häufig Feiertage. Mein Chef sagt ich hätte dann "Pech" gehabt.
Auf mein Bitten mir dann Dien und Mitt frei zu geben, sagt er
das ginge nicht.
Das kann doch nicht richtig sein, das ich wochen dazwischen habe wo meine Vollzeitkollegen einen freien Tag haben durch einen Feiertag und ich meine Freizeit opfern muss?! Oder wie verhält sich das?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Badmi, du hast jetzt - zumindest theoretisch - in der Summe ja nicht weniger Urlaub. Wenn alles ordnungsgemäß läuft, dann musstest du früher für eine Woche Urlaub 6 Tage vom Urlaub nehmen und jetzt nur 4 Tage. Unterm Strich sollte da also genauso viel rauskommen wie vorher. (waren bei 30 Tagen und 6-Tage-Woche = 5 Wochen und bei 21 Tagen und 4-Tage-Woche müssten es 5 Wochen + 1 Tag sein).

Was die Feiertage betrifft: Du hast konkrete freie Tage, die sich ja nicht ändern und das kannst du vergleichen mit Feiertag am Sonntag. Dafür gibts auch keinen Ausgleich.

MfG

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#2
 Von 
Badmi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, das heißt also, hätte ich Dienstag und Mittwoch frei, dann hätte ich mehr Glück? das kann doch nicht sein!
Hm, wegen der Urlaubstage:
Die werden doch nach Werktagen berechnet!
Ausserdem habe ich vorher Montag nachmittag frei gehabt (vergass ich zu erwähnen) für den Samstag vormittag. Also habe ich vorher 5 Tage gearbeitet (40STd) und jetzt 3,5 Tage (28 Std)
Habe grad gelesen das mir sogar 36 Werktage lt. Tarif im Einzelhandel NRW zustehen. Stimmt das?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das mit den freien Tagen hast du doch selber mit dem Arbeitgeber so vereinbart - nehm ich mal an.

Die Urlaubstage werden nicht nur nach Werktagen berechnet (zumindest nach dem Bundesurlaubsgesetz), es gibt auch keine halben Urlaubstage (oder stundenweise Urlaubstage). Für 3,5 Tage muss man also 4 Tage frei nehmen.

Ob dir 36 Tage zustehen, weiß ich nicht. Es gibt in Deutschland ca. 60000 Tarifverträge, da kommt es drauf an welcher für das Arbeitsverhältnis gilt und was der besagt.

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

Hm, das heißt also, hätte ich Dienstag und Mittwoch frei, dann hätte ich mehr Glück? das kann doch nicht sein!



Dafür hättest du dann aber wieder Pech, wenn ein Feiertag auf einen Dienstag oder Mittwoch fällt.

Wie werden denn die Urlaubstage bei dir gerechnet, nach Werktagen oder nach Arbeitstagen? Wieviel Tage musst du nehmen, wenn du eine Woche von Montag bis Samstag Urlaub haben willst? 6 oder 4? Wenn es vorher 6 waren und jetzt nur noch 4 sind, dann ist es doch okay.

Du hast übrigens auch vorher keine 5 Tage gearbeitet, sondern 6. Samstag und Montag zwar nur halbe Tage, aber das spielt hier keine Rolle.

Bist du Gewerkschaftsmitglied und ist dein AG auch Vollmitglied (mit Tarifbindung) im zuständigen Einzelhandelsverband, handelt es sich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder wurde arbeitsvertraglich eine Tarifbindung vereinbart? Nur dann hast du nämlich auch einen Anspruch auf die tarifvertraglich vereinbarten Leistungen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Falls du Gewerkschaftsmitglied sein solltest, dann würde ich dort einfach mal mein Problem vorsprechen. Die wissen ganz sicher rat. Und ansonsten einfach mal in eine Gewerkschaft eintreten :)
Lohnt sich immer!

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