Wenn ich zum 31.05.2004 aus einem Unternehmen ausscheiden muss und noch 12,5 Tage Urlaub sowie 180 Überstunden (Stand 25.02.04) habe, muss ich zum 31.05.04 rückwirkend den Urlaub in einem Stück nehmen oder kann ich diesen auch stückeln und zwischendrin die Überzeit abbauen?
Ich arbeite in zwei Schichten (Früh-/Spätschicht) bei der Früh bekomme ich nur 0,33h Zuschlag und bei Spät 7,83h. Wenn ich Zeitausgleich nehme bekomme ich auch die Zuschläge. Somit hätte ich ja einen finanzielen Nachteil, wenn ich den Urlaub in einem Stück nehmen muss.
Habe das ganze seit Dezember so geplant, dass ich überwiegend bei der Spätwoche Zeitausgleich nehme. Die Kündigung habe ich erst diesen Monat bekommen. Nun weigert sich mein AG meine Planung zu akzeptieren.
Welche Möglichkeiten habe ich und worauf kann ich mich berufen ?
Urlaub / Freizeitausgleich
25. Februar 2004
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Frage vom 25. Februar 2004 | 10:11
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 57x hilfreich)
Urlaub / Freizeitausgleich
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#1
Antwort vom 25. Februar 2004 | 11:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
Auf eine Urlaubsplanung, wie Du sie vorhast, braucht sich der AG nicht einzulassen.
Nach § 7 Abs. 2 BUrlG
ist der Urlaub zusammenhänged zu gewähren.
Das heißt zwar nicht, dass man den gesamten Jahresurlaub in einem Stück nehmen muss, aber eine Stückelung zur Optimierung der Zuschläge ist nicht durchsetzbar.
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