Urlaub Hotel wenn Feiertag

9. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mama2209
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub Hotel wenn Feiertag

Hallo,

ich arbeite in einem Hotel 5 Tage die Woche von Montag-Freitag.
Das Hotel ist meist an Feiertagen geschlossen. Muss ich an diesen Tagen Urlaub nehmen oder werde ich regulär freigestellt bzw als ganz normaler Feiertag mit voller Arbeitszeit berechnet?

Es heisst ja immer, dass man durch Feiertage und Brückentage viel Urlaubstage sparen kann, aber sollte es so sein dass man an Feiertagen Urlaub nehmen muss, dann macht das ja keinen Unterschied ob Feiertag oder Urlaubstag.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Mama2209):
5 Tage die Woche von Montag-Freitag.
Ist der Feiertag an einem dieser 5 Tage, und ist das Hotel geschlossen--- dann hast du frei. Dann ist der Feiertag ein normal bezahlter Arbeitstag.
Ist das Hotel an einem Feiertag in deiner 5-Tage-Woche geöffnet, und du müsstest arbeiten,wäre der Tag für dich ein normaler Arbeitstag mit Feiertagszuschlags-Bezahlung.

Ein Brückentag ist dann allerdings ein normaler Arbeitstag, für den du Urlaub nehmen müsstest.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Als Brückentage werden Arbeitstage bezeichnet, die durch ihre zeitliche Lage anbieten, eine verlängerte Zeit frei zu haben.

Beispiel :

Arbeitstage Mo-Fr

Do ist Feiertag, Fr wird freigenommen. Freizeit von Donnerstag bis Sonntag. Freitag ist der Brückentag.

Ich hoffe, das ist verständlich dargestellt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Mama2209):
ich arbeite in einem Hotel 5 Tage die Woche von Montag-Freitag.
Das Hotel ist meist an Feiertagen geschlossen.
Es kommt nicht darauf an, ob es "meist" geschlossen ist, sondern ob ein Feiertag für dich ein normaler Arbeitstag wäre. Ist das Hotel also normalerweise an einem Feiertag offen? Ich vermute mal: ja.
In dem Fall wäre ein geschlossener Feiertag dann ein normaler Arbeitstag an dem du Urlaub nehmen müsstest.
Im Hotelgewerbe ist das meist nun einmal leider so.
Dein AG kann durchaus "Betriebsferien" so planen, dass diese über Feiertage und Brückentage gehen. Dafür wäre dann trotzdem Urlaub einzureichen. Natürlich kann er nicht am Tag vor dem Feiertag kommen und sagen: "Ey, wir haben keine Gäste, du musst morgen Urlaub nehmen." Das wäre dann wiederum Annahmeverweigerung deiner zur Verfügung stehenden Leistung. Dafür bräuchtest du keinen Urlaub nehmen. Socl ein Tag müsste wie normale Arbeit abgerechnet werden.

Signatur:

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