Urlaub - Ich soll immer nur ganze Wochen eintragen?

3. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
jiaogulan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub - Ich soll immer nur ganze Wochen eintragen?

Guten Tag,
ich habe einen 1/2 Jahres Vertrag bis Ende April.Fuer naechstes Jahr sollte ich
10 Tage Urlaub eintragen.Den Urlaub habe ich gesplittet in 2x5 Tage.
Nun hat man mir gesagt, das es so nicht geht.Wir haetten eine 6 Tage Woche und ich muesste auch eine ganze Woche eintragen.
Wie sieht das rechtlich aus?
Meine Arbeitstage sind 4x die Woche zu unterschiedlichen Zeiten.Ich gehe auf Steuerkarte (20 Stunden)und erfahre fruehstens Freitags mittags, wie ich darauf die Woche arbeiten muss.
Hoffe, die Infos reichen.
Fuer Antworten waer ich dankbar.


-- Editiert Moderator am 03.12.2011 13:34

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Den namen des AG mal bitte ganz schnell streichen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// 4x die Woche zu unterschiedlichen Zeiten

... deine Angabe ist nicht ganz eindeutig: sind es vier feste Tage, an denen du mal früh, mal später arbeitest, oder "wandern" die vier Tage über die Wochentag?
Grundsätzlich musst du nur Urlaub nehmen für die Tage, an denen du tatsächlich arbeiten müsstest.

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""

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wie hoch ist Ihr gesamter Urlaubsanspruch für das halbe Jahr?



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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jiaogulan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein gesamter Urlaub beträgt 30 Tage.
Es sind meistens die selben Tage aber halt nicht immer.Da ich eine eigene Abteilung
habe,bin ich die Fuhrentage immer gleich.Die anderen Tage wechselt es schon
mal.
Mir sagt mein Verstand, das es doch egal ist,ob ich die 10 Tage in 2x5 oder 1x6 und 1x4 Tage splitte.Aber wie ist das Gesetz?Kann man mir vorschreiben,wie ich die
10 Tage aufzuteilen habe?

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#5
 Von 
jiaogulan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hatte einen Jahresvertrag mit 30 Tagen Urlaub.
Dieser wurde dann 6 Monate (bis Ende April) verlängert.Von
Januar bis Ende April sinds 10 Tage Urlaub die mir zustehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Was steht im AV bzw. Tarifvertrag wörtlich zum Urlaubsanspruch?

Wenn Sie regelmässig nur 4 Tage die Woche arbeiten, glaube ich nicht, dass 30 Tage Urlaub gewährt werden, das wären mehr als 7,5 Wochen.

quote:
Mir sagt mein Verstand, das es doch egal ist,ob ich die 10 Tage in 2x5 oder 1x6 und 1x4 Tage splitte.Aber wie ist das Gesetz?Kann man mir vorschreiben,wie ich die
10 Tage aufzuteilen habe?



Sie haben aus meiner Sicht die Ansage des AG falsch verstanden. Es geht nicht darum, wie man den Urlaub splittet, sondern, Sie müssen vermutlich 6 Tage Urlaub beantragen, um eine ganze Woche frei zu bekommen.

Ich vermute ganz stark, dass sich der Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf die 6-Tage-Woche bezieht. Daher wäre es nicht möglich 2 ganze Wochen Urlaub für den Zeitraum Januar bis April zu beantragen.

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