Hallo alle miteinander.Ich habe folgendes Problem! Ich war 6Wochen krank in dieser Zeit hat mein Beantragt
er und genehmigter Urlaub angefangen. Ich habe nachgefragt ob ich meinen Urlaub im Anschluss der Krankschreibung nehmen kann. Jetzt will er mir die Zeit so anrechnen wie der Urlaub genehmigt war und nicht die beantragten Tage . Er meint ich hätte an dem Tag zur Arbeit kommen sollen wie der Urlaub genehmigt war. Ich bin der Meinung die beantragten Tage sind entscheidend und zwar ab meiner Gesundschreibung?
Urlaub Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Du warst 6 Wochen krank und ein Teil dieser Krankheitstage fiel in deinen vorher bereits genehmigten Urlaub? Und du bist dann einfach länger im Urlaub geblieben oder wie?
Wenn man während des Urlaubs erkrankt, dann sind diese Krankentage als Urlaubstage nachzugewähren. Dann muss man für die nicht angerechneten Tage allerdings den Urlaub wieder mit dem Chef besprechen / beantragen.
Zitat:§ 9
Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Bundesurlaubsgesetz
-- Editiert von Moicke am 10.07.2016 21:01
/// Ich habe nachgefragt ob ich meinen Urlaub im Anschluss der Krankschreibung nehmen kann. Jetzt will er ..
Du hast also (damals, während der Krankschreibung) gefragt, ob du den Urlaub direkt im Anschluss nehmen kannst - o.k. - und wie war die Antwort?
Und wann spielt dieses 'Jetzt'
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Ich denke, Sie wollen uns sagen, dass Sie nicht den Urlaub wie bewilligt nehmen konnten, weil Sie krank waren und den Urlaub deshalb an die Zeit der Krankschreibung anhängen wollten.
So geht das nicht. Wenn man krank ist und sich das vom Arzt bestätigen lässt und zeitnah den Arbeitgeber informiert, dann werden die Urlaubstage während der Krankschreibung nicht angerechnet und man darf die verpassten Urlaubstage später nachholen.
Keineswegs darf man nach Beendigung des bewilligten Urlaubs eigenmächtig seinen Urlaub verlängern. Sowas kann mind. zu einer Abmahnung führen. Es zählen exakt die Tage, die bewilligt wurden. Nicht die Anzahl der Tage sondern der Zeitraum zählt, genaugenommen.
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