Urlaub Kündigung?

22. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pauland
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub Kündigung?

Hallo
Hallo. Ich bin der Chris
Bei mir geht es sich darum das ich seit dem 20 August 2019 bei einem Unternehmen tätig bin/war. Nun zu meinem Problem, ich hatte im Januar Urlaub 2 Wochen. Ganz normal eingerichtet und genehmigt(obwohl der mir noch nicht zugestanden hat).
Leider hat mir mein AG zum 29.02.2020 gekündigt.
Die Frage die sich jetzt stellt, muss ich den Urlaub zurück zahlen. Weil mir ja nur Anteilig Urlaub Zustand für Jan. + Feb. 8 Tage waren das jetzt zu viel. Bzw. wird der mit meinem letzten Lohn verrechnet? Kennt da jemand die rechtliche Lage?

Ich würde mich sehr freuen über eine qualifizierte Antwort.
Ich bin da wirklich Ratlos, hab vieles ausprobiert heute um was genaues rauszufinden.

Gruß
Chris

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Hallo,

hast du in 2019 Urlaub genommen? Hier hattest du auch einen anteiligen Urlaubsanspruch.
Wie viele Urlaubstage wurden im Arbeitsvertrag vereinbart? Wie viele Arbeitstage hast du pro Woche?

Ansonsten ist es das Risiko deines Arbeitgebers, wenn er dir zuviel Urlaub gewährt hat. Er kann nichts zurückfordern.

§ 4 BUrlG (Wartezeit): Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
§ 5 Abs. 1 und 3 BUrlG:
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ...
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.


VG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pauland
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank für die schnelle Antwort
Eine Frage habe ich jetzt noch.

Urlaubsentgelt ist das im Endeffekt mein normaler Lohn?

Denke schon, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Urlaubsentgelt ist das im Endeffekt mein normaler Lohn?

So ist es.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.732 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen