Hallo Folgende Situation.
Ich Arbeite seit de, 29.10.2013 in dieser Firma.
Zurzeit habe ich einen Gebrochenen Finger und kann nicht Arbeiten und bin daher Krankgeschrieben.
Ab dem 01.08.2014 Habe ich eine neue stelle angeboten bekommen die Lukrativer für mich ist und ich möchte jetzt bei meiner jetzigen firma unter einhaltung der Kündigunsfrist von 4 Wochen Kündigen. (also Morgen Kündigung einreichen)
Jetzt zu meiner Frage. Ich habe noch Urlaub und einige Überstunden die ich gerne mit der Letzten Lohnabrechnung ausbezahlt bekommen will.
Auf meiner Letzten Lohnabrechnung steht :
VJ Url. üb -1 / Url. Anspr. 20 / Url Tg.gen 6 / Resturlaub 13 /
Heist das das ich noch 13 Tage ausbezahlt bekommen muss ?
wie Rechnet sich der Urlaub ?
Ausbezahlt bekommen möchte ich Ihn weil ich voraussichtlich bis ende Juli krankgeschrieben bleibe und somit meinen Urlaub nicht ausnutzen kann.
Meine Frage ist von daher wie viel Tage soll ich bei der Kündigung eintragen die ich gerne ausbezahlt haben möchte ? und vor allem wie soll ich diesen Satz formulieren ?
(Probezeit war 6 Monate und ist rum)
Bitte um schnellen Rat da ich die Kündigung noch heute schreiben muss
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Urlaub & Überstunden Wegen Kündiung auszahlen.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Meine Frage ist von daher wie viel Tage soll ich bei der Kündigung eintragen die ich gerne ausbezahlt haben möchte ? und vor allem wie soll ich diesen Satz formulieren ?
Gar nicht. Der AG merkt ja von selbst, ob Sie vor dem 01.08. noch mal wiederkommen oder nicht. Und wenn Sie nicht wiederkommen, muß er ihn ausbezahlen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Mein AG ist ein wenig naja wie soll ich das formulieren mit dem deutschen recht nicht richtig vertraut. Und ein kleiner Hinweis auf die Auszahlung ist ja nicht verboten ?
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Und ein kleiner Hinweis auf die Auszahlung ist ja nicht verboten ?
Nö. Aber da er zumindest überflüssig ist, bedarf es da auch keiner besonderen Formulierung. By the way wird er dann wohl auch nicht verstehen, daß Sie Anspruch auf den kompletten
Jahresurlaub haben - und ob er das glaubt, bloß weil Sie es hinschreiben?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Wäre die Kündigung so in Ordnung ?
Kündigung meines Arbeitsvertrages vom 29.10.2013
hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist laut §622 BGB
zum 01.08.2014
Ich habe mich aus privaten Gründen dazu entschlossen, das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzuführen.
Da ich in der zweiten Jahreshälfte bzw. nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses ausscheide (§ 4
Bundesurlaubsgesetz) und meinen Resturlaub vorrausichtlich wegen meiner Erkrankung nicht nehmen kann,
beantrage ich Zeitgleich die Auszahlung meiner verbleibenden 8 Tage
des Resturlaubes laut § 7 Abs. 4
Bundesurlaubsgesetz und meiner Überstunden Auf das Ihnen bekannte Konto.
Bitte senden Sie mir meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Zeugnis an die oben aufgeführte Adresse.
Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen,
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Prinzipiell schon - aber wieso sind aus 13 Tagen 8 geworden? Und außerdem wird zum Ende
des Kalendermonats gekündigt - hier also zum 31.07.
beantrage ich Zeitgleich die Auszahlung meiner verbleibenden 8 Tage
des
Resturlaubes laut § 7 Abs. 4
Bundesurlaubsgesetz und meiner Überstunden Auf das Ihnen
"Des" ist völlig überflüssig. "8 Tage Resturlaub" (oder 13?) muß das heißen. Und "auf" wird kleingeschrieben, wenn es nicht gerade am Satzanfang steht.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Da in der Mai Abbrechung meine 5 Tage die ich noch anfang Juni hatte nicht mit drinne stehen habe das eben bemerkt hatte bis zum 6 Juni Urlaub.
13-5=8
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