Urlaub+Überstunden

17. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rov95
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub+Überstunden

Meine Freundin hat eine 40h Woche von Montag bis Freitag.
Zusätzlich geht sie 2 Samstage im Monat jeweils 6h arbeiten.

Wieviele Urlaubstage stehen ihr zu?

Der Chef gibt ihr 15 Tage zusammenhängenden Urlaub und über die restlichen Tage will der Chef verfügen.
Es könnte ja mal 2-3 Tage nichts zu tun geben.
Muß mann dafür seinen Erholungsurlaub hergeben?

Und von den 2 Samstagen will er, das man einen Umsonst arbeiten geht. Angeblich zum wohle der Firma.

Darf er das?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. zu der anzahl der urlaubstage kann ich vorerst nichts sagen, weil nicht klar ist, was genau der vertrag sagt: wie steht die 40-stundenwoche zu der samstagsarbeit - ist das ein eigener vertrag, ist es freiwillige mehrarbeit, oder was.

<center>
... und über die restlichen Tage will der Chef verfügen
</center>


.. mag sein, dass er das will - aber es steht ihm nicht zu, es sei denn, es gäbe betriebsurlaub.

<center> Und von den 2 Samstagen will er, das man einen Umsonst arbeiten geht. Angeblich zum wohle der Firma.</center>


.. NUR zum Wohle der firma, möchte ich meinen ;) - aber mit welchem anspruch und recht??? (manche meinung kann man nur ironisch kommentieren) - dem wohl der firma würde es auch dienen, wenn alle auf ihr gehalt verzichten, oder so.
:???:




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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Was steht denn zum Urlaub im Vertrag?

Urlaub für 'wenn mal nichts zu tun ist' ist eigentlich nicht okay. Und umsonst arbeiten ist auch nicht okay (es sei denn die AN hat es so mit dem Chef vereinbart ... was ich mal bezweifle)

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma? Wie lange ist sie da schon tätig?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
dem wohl der firma würde es auch dienen, wenn alle auf ihr gehalt verzichten


tststs ... jetzt bring doch die Arbeitgeber nicht noch auf Ideen. ;)

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#4
 Von 
Rov95
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann er diese ganzen Dinge aus dringenden bertieblichen Gründen durchsetzen?

Sie hat glaube ich 25 Tage Urlaub.
Müßte OK sein oder?

Im Vertrag stehen 40h.

Bis jetzt waren die Samstage immer freiwillig.
Entweder Überstunden abfeiern oder sie wurden mit 5-6€ bezahlt.
Diesen Überstundenlohn will er glaube ich auf 4€ drücken.

Die Fa. hat über 100 Mitarbeiter.

Scheinbar steht es nicht so gut um die Fa.
Obwohl es Weinachtsgeld gab.
Das gabs aber auch erst anfang Januar.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Kann er diese ganzen Dinge aus dringenden bertieblichen Gründen durchsetzen?


Kostenloses arbeiten: Noch immer 'NEIN'.

Urlaub für 'nichts zu tun': Auch noch immer 'NEIN'.

Was zum Urlaub im Vertrag steht, solltest du deine Freundin noch fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nein, 'betriebliche gründe' rechtfertigen keine vertrags- oder rechtsverletzungen.

... ansonsten etwas viel 'glaube ich'.
25 tage urlaub können ok sein. die freiwilligen samstage würden m.e. den urlaubsanspruch nicht erweitern.

ich verstehe richtig: die samstage wurden bisher durch freizeit ausgeglichen oder mit 5-6 euro bezahlt? n.b. wenn es freiwillig ist, handelt es sich um mehrarbeit oder plusstunden, nur angeordnete arbeit kann - zusätzlich zum wochensoll - überstunde sein.

ob der chef die vergütung für die extrazeit senken kann, weiß ich nicht. bei freiwilligen vereinbarungen ist wohl manches möglich, insbesondere im tariffreien raum.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Blaubär ne Vereinbarung scheint aber nicht zu existieren. Und einseitig kann der AG genau so wenig den Mitarbeitern sowas 'aufs Auge drücken' wie die Mitarbeiter ohne Zustimmung sagen könnten 'Wir verdienen eh so wenig. Ab morgen machen wir alle ne Stunde weniger pro Tag bei gleichem Gehalt.' (es sei denn die Arbeitszeit geht über die gesetzliche Grenze hinaus)

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@venotis
... so wird es sein - ich habe auch meine zweifel, was die 'freiwilligkeit' bei ungleichen kräfteverhältnissen angeht ..
:dau:

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#9
 Von 
Rov95
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist nur,das sich keiner so richtig beschwert.
Wenn meine Freundin alleine zum Chef geht kommt doch sowieso nur der Spruch "wenn es ihnen nicht passt, können sie ja gehen.

Ich frage noch mal.

Wenn es um die Existenz der Fa. geht, hat er doch einige Sonderrechte oder nicht?

Zum Urlaub ist nichts extra geregelt.
Ich glaube laut Gesetz stehen einem min. 12 zusammenhängende Urlaubstage zu.

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#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nein, keine sonderrechte.
wann steht denn 'die existenz' auf dem spiel - will sagen: wer kann die aussage prüfen?? und was wäre gewonnen, wenn die MA vielleicht auf 10 .. 20% 'verzichten' (oder darfs ein bisschen mehr sein)? da wäre wohl der bär los, könnten AG 'sonderrecht' in anspruch nehmen, um löhne zu kürzen, urlaub zu streichen .. und was an grausamkeiten noch denkbar wäre. das 'wohl der firma' ist sicher nicht identisch mit dem wohl der AN.
:devil:

nein, es gilt der grundsatz der vertragstreue
:engel:

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