Urlaub Wissenschaftlich Tarifbeschäftigte NRW in Teilzeit

20. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jasmina.Adams1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub Wissenschaftlich Tarifbeschäftigte NRW in Teilzeit

Hallo zusammen:),
Ich hoffe, mir kann hier jemand bei meiner Frage weiterhelfen. Das wäre großartig.
Ich bin (befristete) wissenschaftliche Tarifbeschäftigte in Teilzeit an einer Uni in NRW.
Ich habe mir vorher die Frage nicht stellen müssen, jetzt kommt sie dennoch auf: Kann jemand, der ähnlich beschäftigt ist oder jemanden kennt, der es ist, sagen wieviele Urlaubstage mir pro Jahr zustehen?

Ich habe natürlich die Personalseite der Uni durchforstet und dort auch etwas hierzu gefunden:
Danach haben Vollzeitbeschäftigte 30 Urlaubstage (entspricht ja 6 Wochen). Bei Teilzeitbeschäftigten, die zB Ihre Arbeitszeit auf 3 Tage in der Woche verteilen (wie in meinem Fall), wird dort eine Umrechnung so vorgenommen, dass ich 18 Urlaubstage habe (was ja wiederum 6 Wochen entsprechen würde). Ist das so richtig? Ich bin mir so unsicher, ich habe mir noch nie so viel Urlaub genommen, aber dieses Jahr würde mir das sehr entgegenkommen. Ich kopiere die Erläuterung im Anhang rein.

Vielen, vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Liebe Grüße aus Düsseldorf,

Jasmina

"Urlaub bei weniger als der 5-Tage-Woche

Beispiel:

Der/die MitarbeiterIn arbeitet von Montag bis Mittwoch = 3-Tage-Woche.

Der Erholungsurlaub ist wie folgt zu berechnen:

Grundurlaub (in der 5-Tage-Woche) 30 Arbeitstage.

30 : 5 x 3 = Gesamtanspruch 18 Arbeitstage

Im vorstehenden Beispiel beträgt der Urlaubsanspruch 18 Arbeitstage."

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Das passt schon so.

Wenn sie nur mo, die, Mi arbeiten brauchen sie ja auch für do und fr keinen Urlaubstag um eine Woche frei zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Die Kürzung auf 3/5-tel ist korrekt. 18 Tage.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen