Hallo,
mein AG hat vor einiger Zeit mehrere Leute wegen Auftragsmangel entlassen. Nun ist aber wieder ne Menge zu tun, so dass mein AG jetzt das Dritte mal in Folge meinen beantragten Urlaub abgelehnt hat. Aus dringenden betrieblichen Gründen (weil wir ja so viel zu tun haben). Darf er das einfach so tun? Im übrigen müssen wir auch ziemlich viele Überstunden machen, was mir auch nicht ganz i.O. vorkommt (weil das alles keine Ausnahmefall, sondern zur Regel wird).
Was meint ihr dazu?
LG autumn
Urlaub abgelehnt - Darf er das einfach so tun?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Im Arbeitsvertrag steht meistens eine Klausel, dass Urlaub in dringenden Fällen abgelehnt werden kann. Laut Bundesarbeitsgesetz steht aber jedem Mitarbeit Erholungsurlaub zu und muss bis zum 31.12. genommen werden. Danach verfällt dieser, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt wurde. Sprech´ Deinen AG darauf an.
Hallo Klaus,
seit dann muß der Urlaub bis zum 31.12. genommen werden ?
Bei uns muß er bis zum 31.03. des folgendes Jahres genommen werden, sonst verfällt er.
Gruus Vienna
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also bei uns gibt es da ne Regelung, dass der Urlaub nicht verfällt, man kann ihn endlos vor sich her schieben (manche haben schon bis zu 60 Tage angesammelt!).
Das ist ja gerade das Problem, somit könnte mir der Chef das ganze Jahr über den Urlaub ablehnen. das geht doch nicht oder? irgednwann hat man doch ein Recht auf Erholung! (und irgendwann geht der Laden pleite und man hat den ganze Urlaub in den Wind geschossen)
-- Editiert von autumn am 16.02.2005 14:53:15
... aber das ist doch gesetzlich geregelt !
Hallo Vienna,
schau´ im BUrlG §7 (3). Da steht es. Es sei denn, dass im Arbeitsvertrag eine andere Regelung getroffen wurde.
"Bundesurlaubsgesetz
§1 Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub."
Andere Regelungen im Arbeitsvertrag haben nur dann rechtliche Bedeutung, wenn sie zum Vorteil des AN sind. Und das ist die Regelung im Arbeitsvertrag von autumn keinesfalls.
Mit dringenden betrieblichen Belangen im Gesetz sind Ausnahmesituationen im Betrieb gemeint, z.B. wenn plötzlich viele Arbeitnehmer auf einmal ausfallen wegen Grippe oder ein ungewöhnlich großer Auftrag zu erfüllen ist. Damit ist nicht die alltägliche Überlastung der Mitarbeiter gemeint.
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