Urlaub als Teilzeitkraft

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Miramo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub als Teilzeitkraft

Hallo alle zusammen,

Ich arbeite seit Oktober als studentische Aushilfe in einem Kindergarten, vorher war ich Vollzeitkraft. Ich bin für 19,25 h angestellt und arbeite an drei Tagen in der Woche, Montags, Dienstags und Freitags.
Letzten Freitag habe ich mir einen Tag Urlaub genommen. Ich hatte noch 7 Tage Urlaub.

Gestern sollte ich ins Büro, weil was mit meiner Urlaubsberechnung nicht stimmen würde.
Meine Chefin erklärte mir, da ich nicht jeden Tag arbeite, müsste ich für die Tage, an denen ich nicht arbeite und an der Uni bin (also Mittwoch und Donnerstag), auch Urlaub nehmen. Sie hat mir versucht es zu erklären, ich habe es immer noch nicht verstanden.
Bei uns ist es so, dass wohl jeder Angstellte, ob Voll- oder Teilzeit, 30 Urlaub hat. Und damit ich mir keinen Vorteil daraus ziehen könnte, weil ich ja nicht jeden Tag arbeite, müsste ich das so machen. Für mich unlogisch!
Also muss ich jetzt jedes Mal, wenn ich einen oder mehr Tage Urlaub nehme, zwei zusätzliche für meine „freien" Tage nehmen, laut Chefin! Bei einer Woche sowieso.
Das kann doch nicht sein! Ich bin so wütend!

Ist das richtig? Was kann ich tun? Bitte um Hilfe und Rat! Danke

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Bei uns ist es so, dass wohl jeder Angestellte, ob Voll- oder Teilzeit, 30 Urlaub hat.
Die Rechnung geht so in der Tat nicht auf für TZ-Kräfte (oder nur bei vollen Urlaubswochen).

Grundsatz ist, dass Urlaub nur zu nehmen ist für die Zeiten/Tage, an denen man arbeitspflichtig ist. (Für Freizeit Urlaub zu nehmen, ist ja reiner Unsinn - arbeitsrechtstechnisch ist dein Studium 'Freizeit').

Bei einem Kindergarten nehme ich an, dass er Mo-Fr geöffnet ist, dann sollte der Urlaubsanspruch für Vollzeitkräfte 30 Arbeitstage betragen, für TZ anteilig, in deinem Fall 3/5, also 18 Arbeitstage. Und siehe da: du hast 6 Wochen und die Vollzeitkräfte ebenso.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miramo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das würde für mich auch logisch klingen.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen