Urlaub am 24. & 31.12.

10. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sniper32411
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub am 24. & 31.12.

Hallo zusammen,
angenommen, ich arbeite für Dienstleister "D" in Betrieb "B", wo es üblich ist, dass am 24.12., sowie am 31.12. die "eigenen" Mitarbeiter (von B) gegen 12:00 Uhr nach Hause gehen dürfen, und der Arbeitstag somit nur mit 4 Stunden hinterlegt ist. Die Mitarbeiter von D dürfen / MÜSSEN daher auch um 12:00 Uhr gehen, jedoch ist dieser Arbeitstag beim Dienstleister mit 8 Stunden hinterlegt - d.h. es muss je ½ Tag Urlaub, oder eben Überstunden genommen werden. Ist das so rechtens?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Dass das rechtens sein soll, kann ich mir nicht vorstellen - aus zwei Gedanken: a) Gleichbehandlung der AN b) Freistellung von der Arbeit durch den AG.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sniper32411
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, wer weiß, was die da untereinander mauscheln (zwischen D und B gibt es ja noch einen weiteren Dienstleister: C) - finde es jedenfalls eine Frechheit. Bis vor ein paar Jahren, waren diese Tage auch nur jeweils halb hinterlegt; aber seit 3 Jahren müssen wir eben, selbst wenn wir anwesend sind, ½ Tag Urlaub oder Überstunden nehmen. Das hatte sich mal ein schlaues Kerlchen von C ausgedacht, der sich wohl bei A profilieren wollte. Tja, und seitdem ist das so (trotz der Tatsache, dass C mittlerweile ausgewechselt wurde)
Zum Thema "Gleichbehandlung" - demnach müsste ich ja auch das gleiche Gehalt bekommen, wie ein Interner, oder? Glaube aber eher, dass "mein Brutto" "sein Netto" ist...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Gilt für Sie ein Tarifvertrag? Da müßte die Frage geregelt sein. Richtet sich nämlich laut TV die tägliche Arbeitszeit nach dem Betrieb (wie oft in Zeitarbeit-TVs steht), dann halte ich die Forderung nach einem halben Urlaubstag für rechtswidrig.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sniper32411
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, für mich gilt ein Tarifvertrag. Hatte diesen mal kurz überflogen aber nichts gefunden, was diese halben Tage rechtfertigen würde. Aber vielleicht steht da ja was im Arbeitsvertrag. Da müsste ich nochmal schauen (kann eine im Tarif-Vertrag geregelte Klausel im Arbeits-Vertrag ausgehebelt werden? Ich tippe mal auf "ja"... ?).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Verraten Sie uns Ihren TV?
Im AV ist ( in der Regel) nur eine Besserstellung zulässig, die von Ihnen genannte Regelung wäre eine Schlechterstellung.

-- Editiert von altona01 am 10.12.2015 10:35

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sniper32411
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist der TV "AMP CGB"..... Allerdings habe ich noch einen TV "BZA DGB" erhalten... Jetzt bin ich grade nicht sicher - können ja nicht beide gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Den Vertrag "AMP CGB" können Sie einfach wegwerfen. Der ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde und hat keine Gültigkeit mehr.
Unter 4.1. ist im "BZA DGB" ist geregelt, dass sich die Arbeitszeit nach dem Betrieb richtet. Und dann kann es m.E. nicht sein, dass Sie für Heilig Abend einen halben Tag Urlaub nehmen müssen.
http://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_upload/04_Themen/Tarifvertraege/BZA_DGB_Tarifvertrag_2012.pdf

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sniper32411
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe - das heißt also quasi auch, dass wir uns mit der alltäglichen Arbeitszeit, an die der internen MA richten müssten? Die Externen haben nämlich vertraglich 40 Wochenstunden, die Internen nur 37,5... oder deute ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Dann bekommen Sie auch nur 4 h bezahlt von Ihrem Dienstleister.
24.12. und 31.12. ist kein Feiertag, auch jeweils kein halber.
Wenn ihr Betrieb 12:00 Uhr die Tore schließt, dann sehen Sie die restliche Zeit einfach als Betriebsurlaub an.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nur, dass Sie hier für den Betriebsurlaub keinen Urlaubstag und keinen halben weggeben müssen. Das fällt unter "Annahmeverzug" des Arbeitgebers.

Zitat:
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe - das heißt also quasi auch, dass wir uns mit der alltäglichen Arbeitszeit, an die der internen MA richten müssten?

Der TV ist dazu doch recht informativ. Natürlich richten Sie sich nach der Arbeitszeit vor Ort, oder arbeiten Sie zu anderen Zeiten? Die Anpassung der Wochenstunden ist im TV sehr wage formuliert, die Zeit kann angepasst werden.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Den Vertrag "AMP CGB" können Sie einfach wegwerfen. Der ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde und hat keine Gültigkeit mehr.
Unter 4.1. ist im "BZA DGB" ist geregelt, dass sich die Arbeitszeit nach dem Betrieb richtet. Und dann kann es m.E. nicht sein, dass Sie für Heilig Abend einen halben Tag Urlaub nehmen müssen.
http://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_upload/04_Themen/Tarifvertraege/BZA_DGB_Tarifvertrag_2012.pdf


Moment - wie meinst Du das, den Vertrag AMP CGB könne man einfach wegwerfen, er habe keine Gültigkeit mehr. Wenn in einem Arbeitsvertrag die Anwendung dieses Tarifvertrages vereinbart wird (und darum geht es doch offenbar hier), dann sollte man ja wohl nicht den AV in die Tonne hauen. Viel interessanter sind doch die Rechtsfolgen daraus.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Sniper32411):
Das ist der TV "AMP CGB"..... Allerdings habe ich noch einen TV "BZA DGB" erhalten... Jetzt bin ich grade nicht sicher - können ja nicht beide gelten.


Was steht dazu wörtlich im Arbeitsvertrag?

Der Gesetzgeber kennt keine halben Urlaubstage, also kann der AG grundsätzlich nicht verlangen, dass ein halber Urlaubstag genommen werden soll. Ob hierfür Plusstunden aus einem vereinbarten Arbeitszeitkonto verrechnet werden dürfen - nach derzeitiger Rechtsprechung vermutlich schon.

Warum ist hier eigentlich die Rede von Dienstleister, wenn eigentlich Leiharbeiter gemeint ist? Bei Leiharbeit gibt es bekanntlich keine Gleichbehandlung, sondern nur AN 2. Klassse.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.176 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen