Urlaub auf Abruf

23. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rina123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub auf Abruf

Meine Frage ist es, Ende Juli habe ich mir ein verlängertes Wochenende in den Urlaubskalender eintragen lassen mit der Aussage von meiner Chefin ich muss abrufbereit sein und darf nicht weg fahren! Ich arbeite in einem Kindergarten also hab ich keinen Bereitschaftsdienst kann sie das von mir verlangen und darf sie mir das verbieten das ich weg fahre gilt dieser Urlaub auch wenn ich in Bereitschaft sein muss?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Nein, dass kann sie nicht. Entweder sie genehmigt dir den Urlaub, dann ist es Urlaub. Oder sie genehmigt ihn halt nicht.

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