Ein AN hat noch 10 Tage Urlaub in diesem Jahr über.Der AG weist an das dieser sofort verplant werden soll.Der Urlaubsplan gibt aber auf Grund der Regelungen des AG, wie z.b nicht mehr wie 3 MA zeitgleich im Urlaub nicht mehr viele freie Möglichkeiten.Muss ich jetzt meinen Urlaub da nehmen wo es nur noch möglich ist? wie man AG behauptet?
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Urlaub auf Anweisung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Regelungen Ihres Chefs dürften dem Gesetz entsprechen. Das ist ja auch nicht wirklich Urlaub auf Anweisung.
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
-- Editiert hamburgerin01 am 13.07.2013 10:55
Die Anweisung lautet, dass du deinen /Rest/Urlaub planen sollst - der AG sagt dir nicht, dass du ihn zu einer bestimmten Zeit zu nehmen hast (Datum x-y, Woche z). Dass bestimmte Zeiträume dann schon besetzt sind und die Wahlmöglichkeiten begrenzt, --- nun ja: wer zuerst kommt, mahlt zuerst, wer zu spät kommt, .... jedenfalls nichts, was dem AG anzulasten wäre.
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Nun ja, das verstehe ich schon.Wenn aber nun auf Grund der großen Belegschaft nur noch vereinzelte Tage für den Rest des Jahres über sind wo ich Urlaub nehmen könnte, ist man schon etwas eingeschränkt.Das beginnt mit den Schulferien e.t.c..
Wenn ich nun trotzdem zu gewünschten Zeitpunkt beantrage und er logischwer Weise abgelehnt wird, bleibt mir mein Urlaub erhalten? oder muss ich tatsächlich an den durch den AG vorgegebenen noch möglichen Tagen meinen Urlaub verbringen?
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naja - wenn der urlaub aus betrieblichen gründen nicht genommen werden kann, bleibt dir zeit bis ende märz - da sollte sich doch ein zeitraum finden lassen. damit aber liegst du richtig: du musst dich nicht damit abspeisen lassen, den resturlaub tageweise zu verkleckern, ein zusammenhängender zeitraum sollte schon sein.
also ist es keine schlechte idee, ihn heuer zu beantragen, auch wenn das todsicher abgelehnt wird.
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