Urlaub auf Vorbehalt

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rina123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub auf Vorbehalt

Hallo, ich möchte am Freitag gerne einen Tag Urlaub haben meine Chefin verlangt aber jedes Mal von mir das ich morgens Anrufe und frage ob alle gesund sind und keiner fehlt! Ist dies rechtens? Den ich kann mich nicht mal auf den Urlaub einstellen muss früh ins Bett und früh wieder aufstehen da ich ja dann anrufen muss!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Rina123mitglied):
meine Chefin verlangt aber jedes Mal von mir das ich morgens Anrufe und frage ob alle gesund sind und keiner fehlt! Ist dies rechtens?

Klar. Genau so wie es rechtens ist, das Du dieses Verlangen ignorierst. Wenn man Urlaub hat, kann einem der Arbeitgeber "egal" sein. Man muss für den weder erreichbar sein noch mit ihm kommunizieren.

Zumal die Information Dir keinerlei Mehrwert bietet. Es reicht ja, wenn der Arbeitgeber das weis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rina123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur das Problem ist, sie stellt mir vorher keinen Urlaubsantag aus erst in meiner Abwesendheit wenn das wirklich mit Urlaub klappt und keiner krank ist! Also dann erst am Freitag

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#3
 Von 
Rina123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur das Problem ist, sie stellt mir vorher keinen Urlaubsantag aus erst in meiner Abwesendheit wenn das wirklich mit Urlaub klappt und keiner krank ist! Also dann erst am Freitag

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Rina123mitglied):
Nur das Problem ist, sie stellt mir vorher keinen Urlaubsantag aus

Den benötigt man auch nicht.

Man stellt einfach rechtzeitig vorher selbst einen Antrag auf Urlaub. Den lässt man mit gerichtsfestem Zustellnachweis dem Arbeitgeber zukommen. Wenn der nach 2-4 Wochen den Urlaub nicht abgelehnt hat, kann man durchaus verargumentieren, das er konkludent genehmigt wurde.
Alternativ fragt man nochmals schriftlich nach (wieder mit gerichtsfestem Zustellnachweis) und bemüht dann notfalls das Gericht um den Urlaub feststellen zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Urlaub unter Vorbehalt gibt es nicht. Es gibt Urlaub oder eben keinen.
Was macht denn die Chefin, wenn jemand krank wird?

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@blaubär,
die Antwort kennen wir doch, wird einer krank, holt die Chefin den Kollegen aus dem Urlaub :bang:

@rina123mitglied,
so wie Ihre Chefin das will, so geht das nicht mit dem Urlaub. Wenn Sie den beantragen, muss der auch vorher bewilligt werden.

-- Editiert von altona01 am 21.02.2019 11:58

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

@altona01:
Sie macht es aber genau so wie sie es will. Sie ist die Chefin. Basta. Kennen wir doch alles schon.

@rina123mitglied:
Gibt es einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung? Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

.... und vermutlich dann wohl auch ein Kleinbetrieb ohne sonderlichen Kündigungsschutz. Übel.

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#9
 Von 
Rina123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
@altona01:
Sie macht es aber genau so wie sie es will. Sie ist die Chefin. Basta. Kennen wir doch alles schon.

@rina123mitglied:
Gibt es einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung? Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb?


Es handelt sich um einen Kindergarten MAV ist ihre Nichte also kann man zu der auch nichts sagen die kann man in der Pfeife rauchen! Vorallem das beste ist sie hatte heute Urlaub musste aber nicht anrufen ...wenn was ist sie ist nicht da war ihre Aussage gestern zu mir!

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

MAV - also kirchlicher Dienst.
Der KiGa gehört dann entweder zu einer Kirchengemeinde bzw. Gemeindeverbund oder zu Caritas bzw. Diakonie. Damit dürfte es mehr als 10 MA insgesamt geben und das KSchG gelten.
So leicht mit dem Kündigen ist dann nicht. Wenn kirchlicher Dienst, gibt es auch eine Schlichtung, an die MA sich kostenfrei wenden können, wenn ihre MA-Rechte geschmälert / verletzt werden.
Das das MAV-Mitglied die Nichte der KiGa-Leiterin ist, muss für die Amtsausübung nichts besagen, es sei denn, es gäbe entsprechende Erfahrungen. 'Blut ist dicker als Wasser' ist eine Redewendung, die stimmen kann, aber keineswegs muss - vielleicht ist die Nichte ja auch aus Opposition in die MAV gegangen.
Wenn die Nichte aber ihren Job nicht wirklich gut tut, stellt sich die Frage, wieso die Belegschaft eine Verwandte der Chefin wählt. Zumindest ist die MAV gut, objektiv Auskunft zu geben über MA-Rechte aus AV und TV, Grenzen des Direktionsrechts und alles, was rechtlich zählt.
Wenn MAV, dann auch die jährliche Betriebsversammlung. Das ist der Ort, Rechenschaft von der MAV zu verlangen, sie mit Fragen zu löchern und Anträge zu stellen. Dies irae, dies illa ..
Du kannst also was tun, man muss die Instrumente allerdings auch zu nutzen wissen.

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#11
 Von 
Rina123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau hierbei handelt es sich um eine Kirchengemeinde. Uns wurde immer gesagt das jeder MAV für einen anderen Bereich zuständig ist... sprich Nichte für den KiGa die anderen für die Kirche etc. Arbeite seit über 11 Jahren schon dort und war erst auf einer MAV Wahl dabei. Stand von heute hab dann um 7:10 Uhr im KiGa angerufen ob ich Urlaub haben kann... kam von der Chefin... sie wüsste es noch nicht und ich muss später nochmal anrufen! Gesagt getan, 7:30 rügte ich dann nochmal an... bis jetzt hat sich keiner krank gemeldet sie denke das ich Urlaub haben kann! Die transaliert doch nur noch!!

Zitat (von blaubär+):
MAV - also kirchlicher Dienst.
Der KiGa gehört dann entweder zu einer Kirchengemeinde bzw. Gemeindeverbund oder zu Caritas bzw. Diakonie. Damit dürfte es mehr als 10 MA insgesamt geben und das KSchG gelten.
So leicht mit dem Kündigen ist dann nicht. Wenn kirchlicher Dienst, gibt es auch eine Schlichtung, an die MA sich kostenfrei wenden können, wenn ihre MA-Rechte geschmälert / verletzt werden.
Das das MAV-Mitglied die Nichte der KiGa-Leiterin ist, muss für die Amtsausübung nichts besagen, es sei denn, es gäbe entsprechende Erfahrungen. 'Blut ist dicker als Wasser' ist eine Redewendung, die stimmen kann, aber keineswegs muss - vielleicht ist die Nichte ja auch aus Opposition in die MAV gegangen.
Wenn die Nichte aber ihren Job nicht wirklich gut tut, stellt sich die Frage, wieso die Belegschaft eine Verwandte der Chefin wählt. Zumindest ist die MAV gut, objektiv Auskunft zu geben über MA-Rechte aus AV und TV, Grenzen des Direktionsrechts und alles, was rechtlich zählt.
Wenn MAV, dann auch die jährliche Betriebsversammlung. Das ist der Ort, Rechenschaft von der MAV zu verlangen, sie mit Fragen zu löchern und Anträge zu stellen. Dies irae, dies illa ..
Du kannst also was tun, man muss die Instrumente allerdings auch zu nutzen wissen.

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#12
 Von 
Rina123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe ich das richtig? Muss Sie jedes Jahr eine Betriebsversammlung mit uns machen als MAV? Sowas hatten wir nämlich noch nie!

Zitat (von blaubär+):
MAV - also kirchlicher Dienst.
Der KiGa gehört dann entweder zu einer Kirchengemeinde bzw. Gemeindeverbund oder zu Caritas bzw. Diakonie. Damit dürfte es mehr als 10 MA insgesamt geben und das KSchG gelten.
So leicht mit dem Kündigen ist dann nicht. Wenn kirchlicher Dienst, gibt es auch eine Schlichtung, an die MA sich kostenfrei wenden können, wenn ihre MA-Rechte geschmälert / verletzt werden.
Das das MAV-Mitglied die Nichte der KiGa-Leiterin ist, muss für die Amtsausübung nichts besagen, es sei denn, es gäbe entsprechende Erfahrungen. 'Blut ist dicker als Wasser' ist eine Redewendung, die stimmen kann, aber keineswegs muss - vielleicht ist die Nichte ja auch aus Opposition in die MAV gegangen.
Wenn die Nichte aber ihren Job nicht wirklich gut tut, stellt sich die Frage, wieso die Belegschaft eine Verwandte der Chefin wählt. Zumindest ist die MAV gut, objektiv Auskunft zu geben über MA-Rechte aus AV und TV, Grenzen des Direktionsrechts und alles, was rechtlich zählt.
Wenn MAV, dann auch die jährliche Betriebsversammlung. Das ist der Ort, Rechenschaft von der MAV zu verlangen, sie mit Fragen zu löchern und Anträge zu stellen. Dies irae, dies illa ..
Du kannst also was tun, man muss die Instrumente allerdings auch zu nutzen wissen.

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Rina123mitglied):
Stand von heute hab dann um 7:10 Uhr im KiGa angerufen ob ich Urlaub haben kann... kam von der Chefin... sie wüsste es noch nicht und ich muss später nochmal anrufen! Gesagt getan, 7:30 rügte ich dann nochmal an... bis jetzt hat sich keiner krank gemeldet sie denke das ich Urlaub haben kann! Die transaliert doch nur noch!!


Es wurde ja nun schon ausführlich geschrieben, wie Du es in Zukunft handhaben solltest.
An Deiner Stelle würde ich mich jetzt krank melden, dann hast Du erst einmal Ruhe und in Zukunft darauf bestehen, dass der Urlaubsantrag schriftlich genehmigt wird. Ansonsten per Rechtsanwalt......

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

zu #12 Betriebsversammlung
Siehe § 21 MAVO
https://caritas-dienstgeber.de/fileadmin/user_upload/ueber_uns/Grundlagen/070625-rahmenmavo.pdf

- Es muss nicht exakt 'eure' MAVO sein, aber die kannst du googeln oder lässt sie dir von eurer MAV-Frau geben. (Die MAVO in den einzelnen Bistümern/Landeskirchen können sich geringfügig unterscheiden, gewiss aber nicht in den Basics.)
Wichtig ist jedenfalls, dass die MAV selbstverständlich (!) den WählerInnen Rechenschaft schuldet, also den Kolleginnen und Kollegen. Ort dafür ist die Betrievsversammlung.
Wenn das bei euch (systematisch) nicht passiert, könnte das ein Grund sein, gegen die MAV zu klagen; die Kirchen unterhalten eine eigene MAVO-Gerichtsbarkeit. Davor aber und zuerst wird es erforderlich sein, die MAV aufzufordern, ihre Pflichten nach MAVO zu erfüllen. Wenn die MAV ihre Pflichten nicht erfüllt, kann es bis zur Absetzung kommen und Neuwahlen können erzwungen werden.

Und auch die Schlichtung ist für MA im kirchlichen Dienst ein wirklich wichtiges und mächtiges Instrument. Oft reicht schon ein Antrag dort, um etwas vor Ort in Bewegung zu bringen. Du solltest dich auch nicht scheuen, Kontakt einer MAV an größeren Einrichtungen zu suchen - die sind in der Regel gut geschult.,

(Es kann nur von Vorteil sein, wenn MA die MAVO kennen).

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Blaubär, das deckt sich mit meinen Erfahrungen. Ich hab zwar in einem anderen System gearbeitet, aber offensichtlich doch vom ERgebnis her ziemlich identisch., was die Organisation im Arbeitnehmer/Arbeitgeberbereich angeht. So ein Zustand ist unter keinen Voraussetzungen akzeptabel.

Hier versagt der Betriebsrat in eklatanter Weise. Es irgendein BR für diese Kita zuständig. Und es dessen verdammte Pflicht, sich um diesen Mißstand zu kümmern.

Nochmals zur Ausgangsfrage. Ein bissele Urlaub gibt es nicht, genauso wenig wie ein bissele schwanger. Vielleicht will man ja auch mal ausschlafen? Abschalten, was weiss ich? Das geht gar nicht, was hier läuft. Urlaubsplanung, Planung von Ausfällen, das ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Die Kita-Chefin muss morgens nachgucken,

wirdwerden

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