Hallo zusammen,
ich bräuchte da mal ein paar Infos: Ich arbeite auf 400,- Euro Basis in einer Arztpraxis und das auch gerne.Und zwar an 2 Vormittagen je 2 Stunden und 3 Nachmittagen je 2,5 Stunden (Mo., Di., Do.). 10 Euro/Std.
Aber: Ich bekomme weder Krankheits- noch Urlaubstage bezahlt, auch keine Feiertage wenn diese auf meine Arbeitstage fallen. Sprich, wenn ich zu viel Stunden in einem Monat habe, wird das entsprechend verrechnet, wenn ich durch Urlaub oder Krankheit oder Feiertage weniger Stunden habe. In meinem vertrag steht auch: Durch diese Teilzeitbeschäftigung entsteht kein Urlaubsanspruch.
Das ist doch nicht rechtens, oder?Ich arbeite dort jetzt seit 9 Monaten und habe bislang nichts gesagt, da ich die Stelle ja eigentlich auch nicht riskieren möchte. Nur so wirklich gut finde ich das nun nicht, vor allem wenn ich an die drei Wochen im Sommer denke und das Geld was dann fehlt, muss ich vorher quasi Überstunden machen, umd as reinzubekommen.
Zweiter Punkt ist: Ich habe gelesen,d as mir anteilig Urlaubs eigentlich zusteht, in meinem Fall bei drei Arbeitstagen die Woche 12 Tage. Jetzt hat eine Arztpraxis aber natürlich mehr Urlaub, wir machen im Sommer 3 Wochen, Ostern 1, herbst 1 und Weihnachten 1 ganz zu. Wie sieht es denn dabei aus?
Was könnte ich machen, was sollte ich machen, was für Möglichkeiten habe ich?
Ich danke im voraus.
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Urlaub bei 400,- Euro Job?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Guck mal hier: http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html
Da findest du alles Wichtige.
Es ist tatsächlich so, dass dir entsprechend deiner Arbeitszeit Urlaub zusteht. du verdienst zwar "nur" 400 € bist aber einer Vollzeitkraft in allen Rechten und Pflichten gleichgestellt.
Änderungen können natürlich in einem Vertrag aufgenommen werden, sie dürfen dich jedoch nicht schlechter stellen als die gesetzliche Grundlage oder den Tarifvertrag.
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"Scientia potentia est.
Ich freue mich immer über Bewertungen."
"Jetzt hat eine Arztpraxis aber natürlich mehr Urlaub, wir machen im Sommer 3 Wochen, Ostern 1, herbst 1 und Weihnachten 1 ganz zu."
Ihr Mindesturlaub beträgt vier Wochen, Sie müssen für jede Woche drei Tage Urlaub beantragen.
Wenn der AG den Betrieb schließt und Sie deshalb nicht beschäftigt, fällt das unter Annahmeverzug und der AG muß weiterhin das Gehalt zahlen, auch wenn er Sie nicht beschäftigt.
Die Verrechnung von Urlaubs- und Krankheitstagen mit Mehrstunden ist nicht zulässig.
Wenn Reden nicht hilft müssen Sie klagen, um Ihr Recht zu bekommen.
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