Urlaub bei 400 EUR Job

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)
Urlaub bei 400 EUR Job

Ich habe heute meine Filialleiterin gefragt, wie es ausschaut mit Urlaub bei Aushilfen. Ich habe ihr gesagt, dass ich gehört habe, dass Aushilfen (auf 400 EUR Basis) 24 Tage Urlaub im Jahr zusteht, der sich jeweils nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen berechnet. Sie meinte darauf hin nur, dass es das hier noch nie gegeben habe, sie war selbst Aushilfe und es gibt in der Firma Aushilfen, die sind seid über 5 Jahren dabei und haben auch noch nie bezahlten Urlaub bekommen.
Ich bin doch im Rechth oder???
Wenn ja, habt ihr vielleicht ein Urteil oder sonstiges, wo drin steht, dass man mit einem 400 EUR Job genauso behandelt wird wie Festangestellte und dass er auch Anspruch auf Urlaub etc. hat? Und wenn sie mir den Urlaub verweigern, kann ich dann vor das Arbeitsgericht gehen und trägt die Rechtsschutzversicherung (für Arbeit) die Kosten?

Ach ja, in meinem Arbeitsvertrag steht nicht wieviel ich in der Woche arbeiten muss. Deswegen meint meine Filialleiterin, es sei unfair, wenn Aushilfen Urlaub bekommen, da sie ja in manchen Wochen überhaupt nicht kommen, und in anderen Wochen 4 - 5 Mal.
Vielen Dank schon mal im Voraus!

-- Editiert von Katze86 am 19.07.2007 10:23:14

-- Editiert von Katze86 am 19.07.2007 12:39:07

-- Editiert von Katze86 am 19.07.2007 12:39:36

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auch ein Minijob ist ein normales Arbeitsverhältnis. Demgemäß hat auch der Minijobber Anspruch auf Urlaub. Ist im Arbeitsvertrag nichts geregelt, dann gilt der gesetzliche Urlaub nach dem BUrlG oder so denn ein Tarifvertrag gelten sollte dieser.

Das BUrlG geht tatsächlich davon aus, dass jeder AN Anspruch auf 24 Werktage Urlaub hat. Im Prinzip müsste man diesen Zeitraum aber übersetzen mit 4 Wochen Urlaub. Das BUrlG geht nämlich davon aus, dass für einen Anspruch von 24 Werktagen Urlaub an jedem Werktag der Woche, d. h. Mo-Sa, gearbeitet wird. Wird weniger gearbeitet, dann verkürzt sich der Urlaub nach dem BUrlG entsprechend (z.B. bei Arbeit an 5 Tagen in der Woche = 20 Tage Urlaub, bei 1 Tag in der Woche = 4 Tage Urlaub).

Problematisch wird es natürlich, wenn die Arbeitstage nicht fest sind und auch die Zahl pro Woche absolut differieren kann. Aus dem Bekannten und Familienkreis weiß ich, dass das in einigen Unternehmen dann sozusagen ein Stundenmittel pro Arbeitstag in der Woche oder im Monat errechnet wird und pro Urlaubstag in das Zeitkonto dann dieses Stundenmittel eingebucht wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)

Und kann ich den Urlaubsanspruch noch geltend machen, wenn ich gekündigt worden bin bzw. wie lange kann ich den geltend machen? Ich befürchte nämlich, dass ich heute oder morgen gekündigt werde. Ob die Firma die gesetzliche Frist von 4 Wochen einhält, weiß ich nicht, da jeder dort denkt, Aushilfen kann man jederzeit ohne Frist kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Wenn Du fristlos gekündigt wirst, einfach eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Dort feststellen lassen, das die außerordentliche Kündigung unwirksame ist und gleich auch die Auszahlung des Urlaubs einfordern, sowie den fälligen Lohn.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.380 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen