Guten Tag,
Ich hab in diesem Jahr vom 01.01.-31.01. bei Arbeitgeber a gearbeitet und dort 1 Tag Urlaub genommen.
Seit dem 01.07. bin ich unbefristet bei meinem neuen AG angestellt. Dort sind 30 Tag Urlaub pro Jahr vertraglich vorgesehen. Der AG hat mich nun darauf hingewiesen, dass mein Urlaubsanspruch 2020 bei Ihm 15 Tage beträgt. Ist das so korrekt?
Vielen Dank und schöne Grüße
Marinho
Urlaub bei Arbeitgeberwechsel
5. September 2020
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Frage vom 5. September 2020 | 07:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaub bei Arbeitgeberwechsel
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#1
Antwort vom 5. September 2020 | 08:28
Von
Status: Weiser (16858 Beiträge, 6304x hilfreich)
Jip, das ist richtig und für dich durchaus günstig, weil dein AG offenbar den Jahresanspruch nach AV zugrundelegt und nicht nur den Mindestanspruch nach BUrlG.
Zitat:§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; ....
'Wartezeit' meint die ersten 6 Monate beim AG.
-- Editiert von blaubär+ am 05.09.2020 08:30
#2
Antwort vom 5. September 2020 | 08:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Super,
Dann ist alles klar.
Vielen Dank für die schnelle Antwort und ein schöne Wochenende!
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