Urlaub bei Kündigung in Probezeit

26. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Alexandra
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub bei Kündigung in Probezeit

Ich möchte jetzt während der Probezeit selbst kündigen. Wie ist es in diesem Fall mit den Urlaubstagen, die mir für die Zeit des geleisteten Arbeitsverhältnisses zustehen: Kann wegen betrieblicher Notwendigkeit seitens des Arbeitgebers gefordert werden, dass diese Tage bezahlt werden oder habe ich ein Anrecht, die Tage als freie Tage zu nehmen? Ich möchte nämlich nicht länger als notwendig dort sein.
Danke für eine Antwort,

mit freundlichen Grüßen

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Im Normalfall Kündigt man zum Monatsende, daher sollte Zeit zum "Abfeiern" des Urlaubs da sein.

Wie es genau aussieht weis ich nicht, jedoch ist mir kein fall bekannt wo der der nicht genommene Urlaub ausbezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.956 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen