Hallo,
ich bin neu hier und habe ein Anliegen, bei dem ich leider selbst nicht mehr weiter komme.
Folgende Ausgangslage:
Person arbeitet als Nebenjob auf 450 Euro Basis mit flexiblen und unregelmäßigen Arbeitstagen und Zeiten in einem Unternehmen, und zwar seit dem 15.06.2019. Zum 31.03.2020 ist die Kündigung nun draußen.
Laut Vertrag steht Person kein Urlaub
zu. Mittlerweile weiß Person allerdings, dass der AG hier schummelt - sie hat sehr wohl Anspruch, eben Anteilig je nach gearbeiteten Tagen/Jahr.
Folgende Fragen:
Wie macht sie diesen am besten geltend? Ende März einen Brief schicken, in dem auf den Urlaubsanspruch hingewiesen wird, und das "Urlaubsentgelt beantragt" wird?
Da Person für das Jahr 2019 keinen Urlaub "eingereicht" hat, da sie laut AG ja keinen Urlaubsanspruch hat, verfällt dieser ja theoretisch - oder gilt hier die Regelung, da sie ihn nicht nehmen konnte/durfte, verlängert sich die Frist bis 31.03. der Folgejahres? (Es war vorher nicht bekannt, dass Person doch Urlaubsanspruch hat)
Da sie 2019 ja schon länger als 6 Monate im Unternehmen tätig war, steht ihr ja sogar der Jahresurlaub zu, und nicht mehr anteilig. Gilt das auch für die zweite Jahreshälfte? (Kenne das ansonsten nur von Anfang des Jahres - Juli, dass einem dann alles zusteht, auch bei einer Kündigung)
Ich bedanke mich erstmal für eure Antworten, ich hoffe der Fall ist ausreichend klar geschildert, ansonsten bitte nochmal nachfragen. Je nach Antwort ergeben sich dann ohnehin noch weitere Nachfragen von meiner Seite. :D
Herzliche Grüße
Urlaub bei Minijobbern
16. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 16. Februar 2020 | 14:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub bei Minijobbern
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Februar 2020 | 14:52
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Falsch. Sie hat nur noch keinen genommen. Macht man meist in der Probezeit auch nicht.ZitatDa Person für das Jahr 2019 keinen Urlaub "eingereicht" hat, da sie laut AG ja keinen Urlaubsanspruch hat, :
Ja. Der AG weiß es garantiert. Die Person sollte jetzt einen Urlaubsantrag stellen. Schriftlich, nachweisbar dem AG zustellen.Zitatverlängert sich die Frist bis 31.03. der Folgejahres? :
Gewährt der AG bis 31.3. den Urlaub nicht......sollte sie ihre letzte Lohnabrechnung abwarten. Sollte das Urlaubsentgelt nicht berücksichtigt sein, erst dann schriftlich, nachweisbar und mit kurzer Frist einfordern.
Ob in der 1.oder 2. Jahreshälfte--- ist egal.ZitatDa sie 2019 ja schon länger als 6 Monate im Unternehmen tätig war, :
#2
Antwort vom 16. Februar 2020 | 14:53
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Urlaubsabgeltung gibt es nur, wenn der Urlaub nicht genommen werden konnte.
Hier liegt nahe, erst einmal Urlaub für einen konkreten Zeitruam zu beantragen - den aus 2019 und den für 2020.
Grundlage ist das BUrlG; wichtig ist noch die Verteilung der AZ auf die Wochentage.
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten