Urlaub bei Schwangerschaft

6. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lythande7
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaub bei Schwangerschaft

Hallo zusammen !!!!!
Ich bin in der 13 Woche schwanger und hab mal folgende frage:

laut berechnung des Arztes soll das Kind am 14. Sep. kommen, das würde ja bedeuten das ich so Anfang August in Mutterschutz gehe. Werde danach in den erziehungsurlaub gehen , also erstmal nicht wieder kommen.
Wie is das eigentlich mit meinem Urlaub?? Bis wann habe ich Anspruch darauf?? soll heissen : bekomme ich die Urlaubstage nur bis August angerechnet oder sogar den ganzen Jahresurlaub??

Vielleicht kann mir ja jemand was darüber sagen .........

schönes wochenende noch und Gruss Sylvia

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

hallo lythande!
du bekommst eigentlich den ganzen urlaub den du ja vor deinem mutterschutzurlaub nimmst?!
lg
beccy

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Beschäftigungszeit, für die Dir Urlaub zusteht, endet erst mit dem Ablauf der Mutterschutzurlaubes, also 8 Wochen nach der Geburt (§ 17 MuSchG ). Da man nur für volle Monate der Beschäftigungszeit Urlaubsansprüche erhält, steht Dir 10/12 des Jahresurlaubs zu.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lythande7
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieben Dank für eure Antworten, das hilft mir schon mal n Stück weiter :-)

Schönen Tag noch und Gruss Sylvia

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Christine B.M.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wenn ich im Fall von Lythande7 acht Wochen ab dem Geburtstermin addiere, komme ich auf Mitte November. Hat sie also nicht Urlaubsanspruch bis einschließlich November?

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#5
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

hh rechnet bzw. zitiert falsch.

Man bekommt für jeden vollen Monat Elternzeit entsprechend Urlaub abgezogen.

d.h. wenn die Mutterschutzfrist am 2. eines Monats endet und anschließend die Elternzeit beginnt, hat man für diesen Monat noch vollen Urlaubsanspruch.

Nachzulesen im BErzGG.

Wenn Lythande den Urlaub nicht mehr vor dem Mutterschutz nehmen kann, so bleibt er stehen bis sie die Elternzeit beendet hat bzw. wenn sie zum Ende der Elternzeit kündigt wird er ausbezahlt.

Ebenfalls im BErzGG nachzulesen

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