Hallo,
ich arbeite als Inklusionshilfe im Kindergarten.
Ich bin nicht direkt beim Kiga angestellt, sondern bei einer eigenständigen Firma für die Vermittlung solcher Hilfen.
Die Firma erhält ihr Geld von der Stadt (Sozialamt).
Nun ist der Kindergarten im Streik. Ich jedoch nicht. Ich bin auch nicht in einer Gewerkschaft.
Nach Anfrage teilte man uns mit, das diese Tage Minusstunden oder Urlaubsabzug für uns bedeuten.
Auch wenn das Kind, welches wir betreuen, mal krank ist, bedeutet dies Minusstunden.
Kann dies sein?
Liebe Grüße
Angela
Urlaub bei Streik im Kindergarten rechtens?
11. Mai 2015
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Frage vom 11. Mai 2015 | 09:10
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 87x hilfreich)
Urlaub bei Streik im Kindergarten rechtens?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2015 | 09:37
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 48x hilfreich)
Minusstunden sind laut Gesetz nicht zulässig
#2
Antwort vom 11. Mai 2015 | 09:43
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 87x hilfreich)
In Bezug auf was?
Darf das alles vom Urlaub abgezogen werden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Mai 2015 | 07:36
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Es kommt natürlich 'mal wieder auch auf den Vertrag an und ob dazu etwas geregelt ist.
Aber grundsätzlich fallen beide Fallkonstellationen m.E. in das unternehmerische Riskiko und dürfen nicht auf die AN abgewälzt werden. Minusstunden aufzuhäufen oder gar Urlaub dafür zu verrechnen geht nicht.
#4
Antwort vom 13. Mai 2015 | 08:16
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto vereinbart ist, dann sind Minusstunden zulässig. Steht im Vertrag eine feste Stundenzahl? Die wäre auch zu bezahlen.
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