Hallo zusammen,
Wie ist denn eigentlich die Rechtslage, wenn eine Person vor dem Antritt der Elternzeit noch Resturlaub hat, dann aber während der Elternzeit in Teilzeit den Dienst wieder aufnimmt.
a) muss der Resturlaub vor der Elternzeit (bei Vollzeit erworben), in dem Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung genommen werden, damit er nicht verfällt?
b) kann der in der Teilzeit während einer Elternzeit erworbene Urlaubsanspruch auch noch nach der Rückkehr zur Vollzeit genommen werden oder ist dieser separat innerhalb des Teizeit-Zeitraumes zu nehmen als wenn ein eigenes Beschäftigungsverhältnis bestehen würde?
Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Urlaub bei Teilzeit innerhalb Elternzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, es gilt folgendes http://bundesrecht.juris.de/beeg/__17.html
Wenn Teilzeit gearbeitet wird, dann besteht natürlich auch da Anspruch auf Urlaub.
MfG
Venotis: Vielen Dank für die Info.
Der Gesetzestext allein bringt jedoch nicht weiter!
Wenn jemand mit einem Resturlaub von z.B. 20 Tagen in die Elternzeit geht, so bleibt dieser bestehen bis zur Rückkehr aus der Elternzeit. Bedeutet dies, dass der Urlaub genommen werden muss ab dem Zeitpunkt, ab dem wieder Arbeitsleistung erbracht wird (also bei einer Rückkehr mit Teilzeit innerhalb der Elternzeit) oder bleibt der Resturlaub stehen bis zu dem Termin, an dem die gesamte Elternzeit endet?
Wo finde ich hierzu einen Aufsatz oder Urteil etc.? Vielen Dank im voraus.
Und jetzt?
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