Urlaub bei eigener Kündigung

23. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)
Urlaub bei eigener Kündigung

Hallo,

wie bereits im anderen Thread angekündigt, habe ich zum 30.09.2011 gekündigt. Nun habe ich noch Anspruch auf 9/12 des Jahresurlaubes (bei 29 Tagen sind das 21,75 Tage). 8,5 Tage habe ich aus dem letzten Jahr ins neue Jahr genommen. Insgesamt habe ich dieses Jahr bereits 13 Tage Urlaub gehabt (die 8,5 Tage aus dem letzten Jahr wurden rechtzeitig angetreten). Nun hatte ich am Anfang des Jahres für den August bereits Urlaub vom 08.08. - 24.08.2011 (12 Tage, der 15.08. ist hier in Bayern Feiertag) beantragt und vom Vorgestzten genehmigt. Nun haben wir von 16.08.2011 bis 22.08.2011 unseren Urlaub gebucht.

Kann mein Vorgesetzter nun verlangen, dass ich storniere, meinen gesamten Urlaubsanspruch aufgund der Übergabe auf Ende September verlege oder mir auszahlen lasse? Und kann er verlangen, dass ich die Stornokosten selber trage?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Nun habe ich noch Anspruch auf 9/12 des Jahresurlaubes (bei 29 Tagen sind das 21,75 Tage).


Wie kommen Sie darauf, nur 9/12 des Jahresurlaubs als Anspruch zu haben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

ob der Ag von dir verlangen kann, den urlaub zu stornieren, hängt davon ab, was dein job im betrieb ist, genauer: wie einzigartig. wenn du z.b. der einzige systemprogrammierer sein solltest, könnte deine kündigung den AG in verlegenheit bringen. aber die hürden liegen da schon hoch.
wenn er es aber von dir verlangen könnte, muss er gleichwohl die kosten dafür übernehmen.
wenn 1000kleinesachen infrage stellt, dass dir nur teilurlaub zusteht, stellt er oder sie die frage nach der grundlage dafür: in einem TV könnte das so geregelt sein, nach burlg stünde dir der gesamt urlaub zu.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


verlangen kann er viel
er wird aber kaum damit durchkommen, wenn du dich wehrst

sollte er die urlaubsgenehmigung widerrufen,
wirst du sicherheitshalber das arbeitsgericht anrufen müssen, um den urlaub wie geplant antreten zu können

dazu braucht es keinen anwalt, das geht ziemlich unproblematisch und ohne großes kostenrisiko mündlich bei der geschäftsstelle des arbeitsgerichts ,
zeit genug ist auch noch dafür, in vier wochen gibts einen ersten termin

stornieren würde ich erstmal gar nichts


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

@ 1000kleinesachen

bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und dort ist im Tarifvertrag eindeutig geregelt, dass ich nur 9/12 Urlaubsanspruch habe.

Mir geht es nur darum, dass ich vom 16.08. - 22.08. gebucht habe. Ich verschiebe gerne den Urlaub davor und danach in den September oder lass mir diesen auszahlen. Aber ich würde gerne auf die fünf Tage bestehen (die bereits genehmigt wurden).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Und noch etwas: der Kollege, der meine Aufgaben übernehmen wird, geht im Juli für 3,5 Wochen in den Urlaub - ohne Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich verschiebe gerne den Urlaub davor und danach in den September oder lass mir diesen auszahlen. Aber ich würde gerne auf die fünf Tage bestehen (die bereits genehmigt wurden).




Dann teilen Sie das dem AG mit. Sollte er dann immer noch darauf bestehen, dass Sie auch auf die eine Woche verzichten, für die bereits Urlaub gebucht wurde und die ja wohl nachweislich genehmigt war, dann hat Ihnen kriegsrat bereits den entsprechenden Handlungsvorschlag gegeben.

Näheres zum Streit bei Urlaub (einstweilige Verfügung, etc.) können Sie auch dem Handbuch von hensche.de entnehmen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem12

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.454 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen