Urlaub einklagen

2. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
hula1995
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub einklagen

Hallo, ich habe da wie immer fragen.
Nächste woche montag sollte eigentlich mein Urlaub losgehen, bis heute weiß ich nicht ob diesen genehmigt bekomme oder nicht, ich denke es wird darauf hinauslaufen das der Urlaub abgelehnt wird aufgrund von betrieblichen belangen, jedoch weiß mein Arbeitgeber seit 2 monaten das ich nächste woche urlaub machen möchte & seitdem sind auch diese Betrieblichen Belange vorhanden, worum sich seitens meines Arbeitgebers nicht gekümmert wurde, ich stehe alleine 6 Tage die Woche, 9 Stunden täglich im Laden. Gibt es da eine Möglichkeit trotzdem meinen Urlaub machen zu können?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Klar, wenn der AG diesen bewilligt. Warum zum Geier hast Du denn in den vergangenen 2 Monaten Deinen AG nicht mit dieser Frage genervt?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Eilantrag ans Arbeitsgericht. Könnte aber knapp werden zeitlich.

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#3
 Von 
hula1995
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Klar, wenn der AG diesen bewilligt. Warum zum Geier hast Du denn in den vergangenen 2 Monaten Deinen AG nicht mit dieser Frage genervt?


Das habe ich. Immer wieder hieß es „soweit konnte ich nicht denken"
Am Freitag sagte mein Chef er sagt mir bis Montag bescheid, am Montag hieß es er sagt mir heute bescheid.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes sollte man mal überlegen wie man denn eigentlichbeweisen kann das man den Urlaub überhaupt beantragt hat, also der Antrag den Chef zugegangen ist, denn wenn man da nichts beweisen kann dürfte es vor Gericht problematisch sein überhaupt was durchzusetzen wenn der Chef sagt "ich weis von nichts"; als zweites sollte man sich überlegen ob solche Monstersätze wie im Eingangspost Sinn machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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