Urlaub erarbeiten trotz festem Arbeitsverhältnis?

27. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sofiaxy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub erarbeiten trotz festem Arbeitsverhältnis?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite seit 5 Jahren, davon drei sozialversicherungspflichtig als Reinigungskraft für eine Reinigungsfirma.
Vor zwei Monaten, habe mich per Email an den Geschäftsleiter der Reinigungsfirma, über meine Objektleiterin beschwert, die auf meiner Arbeitsstelle dauernd nicht ihren Verpflichtungen nachkam und Vertragsgerecht Teppiche monatlich auswechselte oder mich sehr oft, ohne Arbeitsmaterial stehn lies. Diese Dinge wurden auf meinem Rücken ausgetragen, indem ich täglich von den dortigen Angestellten, danach gefragt wurde. Mir wurden die Vorwürfe gemacht und ich wurde ständig gedrängt für Abhilfe zu sorgen.
Ich schrieb in der Email auch, dass eine Angestellte der Firma (ist mittlerweile nicht mehr in der Firma tätig) die das mitbekam sagte, wären sie mit meiner Arbeit nicht hoch zufrieden hätte man sich gekümmert, dass die Verträge gekündigt werden. All das teilte ich dem Geschäftsführer meiner Reinigungsfirma mit und bat um Zuteilung einer anderen Objektleitung, damit diese Missstände abgestellt werden.
Eine Antwort bekam ich keine und kurz nahm ich meinen genehmigten Urlaub.
Bei der letzten Lohnzahlung wurden mir auf einmal 5 Tage meines letzten Urlaubs nicht ausbezahlt (nach Gespräch mit besagter Objetktleiterin wurde das nachgeholt, da der Urlaub vorab genehmigt war) Sie teilte mir am Telefon mit, es hätte sich was geändert und in Zukunft müsste ich mir meine Urlaubstage erst erarbeiten.
Was sich geändert hat wurde mir nicht mitgeteilt.
Ich denke dass dies aufgrund meiner Email an den Chef so passiert ist. Ich denke, man will nun annehmen, die Verträge könnten gekündigt werden und daher soll ich meinen Urlaub vorab erarbeiten.
Auch habe ich jeden Monat Probleme an die für mich nötigen Papiere zu kommen (Einkommensbescheinigung, Gehaltsabrechnung, Stundenzettel). Immer fehlt etwas davon und ich muss mehrmals in der Firma anrufen bis mir diese endlich geschickt wird.
Ich halte das als einen Verstoss gegen das Arbeitsrecht.
Meine Frage ist, darf der Chef auf meine Email sowas überhaupt machen?
Was kann ich tun? Wie wehre ich mich dagegen?
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, bin auch in keiner Gewerkschaft. Arbeite Teilzeit.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// .. in Zukunft müsste ich mir meine Urlaubstage erst erarbeiten.

Klare Sache: eindeutig rechtswidrig.
Urlaub ist eben dadurch gekennzeichnet, dass man seiner Arbeitspflicht ledig ist und trotzdem sein Geld weiter bekommt. Erarbeiten/Nacharbeiten ist da nicht drin.

Die ganze Story vorab halte ich in der Ursächlichkeit für die Verweigerung des Urlaubsentgelts für fragwürdig und unnötig.

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#2
 Von 
Sofiaxy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wie sollte ich nun vorgehen um wie zuvor ab Januar meine vollen 30 Urlaubstage wieder zu haben?
Brief an Chef oder zum Anwalt oder sonst eine Idee was ich da tun könnte?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Fakt ist ersteinmal, dass du das Entgelt für 5 Urlaubstage nicht erhalten hast. Du solltest also die Firma schriftlich auffordern, dir den Fehlbetrag auszubezahlen. Weiter könntest Du nachfragen und deiner Verwunderung wegen der Äußerungen dieser Objektleiterin Ausdruck geben.
Wenn die Nachzahlung verweigert wird, steht dir der Weg zum Arbeitsgericht offen - in der ersten Instanz kostet das nicht einmal etwas. Beim Arbeitsgericht wird dir ein Rechtspfleger helfen, den Antrag zu formulieren.

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