Hallo an alle,
hoffe jemand kennt sich aus und kann mir mit Rat beistehen. Ich bin gerade in Ausbildung, im letzten Jahr, im Januar ist meine Ausbildung zu Ende.
Ich habe einen Urlaub beantragt, welcher mir mit Schwierigkeiten gewährt wurde, dann später jedoch wieder zurück gezogen wurde. Sie wollen eine Urlaubssperre für den Sommer ausschreiben. Das Problem ist, dass ich seit Oktober keinen Urlaub hatte und fast jeden Tag 6 mal in der Woche Überstunden machen muss. Bis Januar sind nur noch wenige Monate, ich habe noch ein paar mal Blockunterricht in der Schule und noch 40 Tage Urlaub. Wann soll ich den Urlaub denn nehmen? Dabei hatte ich schon alles geplannt und meinen Freunden versprochen, dass ich mitkomme so dass sie alles organisieren konnten. Habe ich irgendwelche Rechte diesen Urlaub zu bekommen?
Ich will nach der Ausbildung zu einer 2 Jährigen Fortbildung gehen, deswegen würde ich es mir auch erlauben meine Rechte, wenn ich welche habe durchzusetzen.
Vielen Dank,
S.Roth
Urlaub für Azubi ?!?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
a) bist du noch schulpflichtig? dann ist in jedem fall der besuch der berufsschule sicher zu stellen - auch bei deinen urlaubswünschen
b) Nach § 19 JArbSchG haben jugendliche (bis 18 j höhere urlaubsansprüche als erwachsene:
· unter 16 Jahre alt = 30 werktage
· unter 17 Jahre alt = 27
· unter 18 Jahre alt = 25
c) urlaubssperre für azubis kann ich mir nicht vorstellen, weil u-sperre voraussetzt, dass die betroffenen MA unabkömmlich sind - bei azubis sozusgen per definitionem ausgeschlossen.
Ich bin über 18 und habe insgesamt jetzt 40 Urlaubstage offen (vom letzten Jahr und Überstunden). Nur will mir diesen Urlaub keiner geben, aufgrund von Personalmangel hat man den gewährten zurückgezogen und eine Urlaubssperre verhängt. Was kann ich machen? Seit Oktober keinen Urlaub gehabt, 6 mal die Woche und dann fast immer überstunden und bald ist die Ausbildung schon zu Ende.
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Überstunden sind aber was anderes als Urlaub und die werden anders 'behandelt'. Das kannst du also nicht ohne weiteres zusammenrechnen.
Darauf drängen, dass dir der Urlaub noch gewährt wird. Kann sein, dass du das dann per Gericht durchsetzen musst, wenn der AG ihn nicht freiwillig gewähren will.
Wende dich an deine Kammer. Da Berufsschüler im Normalfall nicht während der Blockschulzeit Urlaub nehmen dürfen, bleiben ihnen ja oft nur die Ferienzeiten.
Bereits genehmigter Urlaub wird zurückgezogen - dass geht eigentlich bei einem Azubi gar nicht, denn der ist in der Ausbildung und kann daher eigentlich nicht "unabkömmlich" sein. Ich weiß leider nicht genau, ob auch ein Azubi überhaupt verpflichtet ist, Überstunden zu leisten.
Überstunden müssen von Azubis in dem Maß ganz sicher nicht geleistet werden! Rate dir auch dringend, dich an die zuständige Kammer zu wenden. Wie sika bereits schreibt muss dem Azubi die Möglichkeit gegeben werden, seinen Urlaub in der Schulferienzeit zu nehmen - nicht immer und ausschließlich, aber doch den Großteil. Nur dann ist eine Erholung ohne Unterbrechung durch Schultage möglich.
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