Angenommen man unterschreibt einen Arbeitsvertrag im Dezember 2007 und die Firma für die man arbeiten soll, will nicht, dass man zwischen Weihnachten - Neujahr arbeitet (was theoretisch aber möglich wäre) - die 4 Urlaubstage werden auf das Urlaubkonto 2008 angerechnet, ist das erlaubt?
Der Arbeitnehmer selbst hat in 2007 erst 10 Urlaubstage genommen und sich die restlichen vom letzten Arbeitgeber auszahlen lassen.
Urlaub für 2008 in 2007 ist das ok?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... zur sicherheit: urlaub 07 teilweise genommen, rest ausbezahlt? die neue firma will nicht, dass du zwischen W und NJ arbeitest, will dir aber die zeit auf den urlaub 08 schreiben ..
vom burlg vorgesehen ist dergleichen sicher nicht, der u-anspruch 08 beginnt mit dem neuen jahr und nicht früher. theoretisch ist die firma in annahmeverzug, wenn du in der zeit arbeiten willst. dass man diesen urlaub vereinbaren kann, scheint mir andererseits auch nicht definitiv ausgeschlossen - jedenfalls wirst du wenig reelle chancen haben, dem anliegen oder ansinnen etwas entgegen zu setzen.
:respekt
ja, schön gesagt, dabei fällt mir ein, natürlich wurde nur der Urlaubsanspruch bis zum 31.08 ausgezahlt, danach war ich arbeitslos und in einer vom AA finanzierten Weiterbildung - also steht mir doch eigentlich der Urlaub für die vier Monate voll zu - kann mich errinnern in 2002 schon mal so eine Firma gehabt zuhaben, der habe ich dann ein Schreiben vom AA gebracht, indem stand, das ich kein "Urlaub" hatte und habe die Tage angerechnet bekommen. Das wären dann sogar mehr als nur 4 Tage, um die man mich zulinken versucht.
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quote:
also steht mir doch eigentlich der Urlaub für die vier Monate voll
Nicht von dieser Firma, wenn du dort erst seit Dez. tätig bist.
ist angeordneter Urlaub, den AN nicht will Urlaub? Ist doch eher eine Freistellung oder?
Solange für 2008 der Mindesturlaub nach BUrlG nicht unterschritten wird sehe ich kein grundsätzliches Problem.
@Sanja
jeder Betriebsurlaub ist angeordnet ob ihn der AN will oder nicht und wird mit dem Urlaubsanspruch verrechnet.
Warum sollte dir dein neuer AG Urlaub gewähren den du nicht bei ihm erarbeitet hast?
Frag doch mal bei er Arge nach ob sie dir den Urlaubsanspruch von der AL-Zeit ausbezahlen
Urlaub von 2008 kann nicht in 2007 genommen werden (wo kein Kläger auch kein Richter) aber der AG könnte dich die Zeit vor- bzw. nacharbeiten lassen.
Entscheidest du für den AG ob es möglich wäre dich arbeiten zu lassen?
Andere Frage: Willst du einen/den Job oder nicht?
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