Hallo ihr Lieben
Ich kann kaum glauben dass meine Job-Konstellation so selten ist, aber ich konnte mich bisher nicht schlau lesen:
Ich übe eine "Hilfsarbeit" in Teilzeit aus, 20Std./Woche, Sozialversicherung <-Hauptbeschäftigung(oder?)
+ einen 450€-Job
+ angemeldetes Gewerbe als "Model" mit Kleinunternehmerregelung
Das Gewerbe "läuft nur so neben her". Ich bin bei einer Agentur, entweder es kommen Anfragen/Aufträge oder nicht. Ich habe also ein sehr unregelmäßiges, aber eher gar kein gewerbliches Einkommen.
Nun habe ich wieder die Möglichkeit für ca. 5 Tage einen Auslieferungsjob zu machen. Dies tat ich bereits vergangenes Jahr, allerdings hatte ich da noch keine Hauptbeschäftigung und es konnte einfach über einen Stundenzettel als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden. Daher die Überlegung:
Nehme ich mir die 5 Tage Urlaub (bezahlt/unbezahlt?)und mache den Auslieferungsjob? Geht das als kurzfristige Beschäftigung oder nur auf meinen Gewerbeschein?
Was sind hier die Problematiken?
Greets
-- Editiert Stolzlos am 24.04.2014 15:00
-- Editiert Stolzlos am 24.04.2014 15:03
Urlaub für Kurzfristige Beschäftigung
24. April 2014
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Frage vom 24. April 2014 | 14:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub für Kurzfristige Beschäftigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. April 2014 | 15:03
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Da du hier im Forum Arbeitsrecht nachfragst, bekommst du diese Auskunft von mir: im Urlaub darfst du überhaupt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, denn Urlaub ist als Erholungsurlaub definiert. Aber wo kein Kläger, dort kein Richter. Eine andere Möglichkeit hängt davon ab, wie dein Hauptjob gestrickt ist: du könntest die Zeit für den Auslieferungsjob reinarbeiten ~ sofern dein Arbeitgeber im Hauptjob es zulässt.
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